KlimaFörderung
Auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gibt es ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten in der Klima- und Klimafolgenforschung. Die Datenbank „KlimaFörderung“ informiert über aktuelle Förderprogramme und Ausschreibungen. Die Datenbank gibt auch Auskunft über klimarelevante Vergabebekanntmachungen.
bundesweit| Antragsberechtigte: | Hochschule, Forschungseinrichtung, Industrie, KMU, Sonstige |
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Innerhalb des Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklungen" (FONA) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Begleitung und Unterstützung einer umwelt- und gesellschaftsverträglichen Transformation des Energiesystems zu fördern. Die bisherige Förderung der "Sozial-ökologischen Forschung" (SÖF) und der "Grundlagen der Energieforschung" wird um diesen neuen Schwerpunkt ergänzt. Mit dem Thema "Umwelt- und gesellschaftsverträgliche Transformation des Energiesystems" wird ein aktuelles gesellschaftliches Problemfeld aufgegriffen. Die Bundesregierung hat mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat die Energiewende beschlossen. Damit ergeben sich weitreichende Konsequenzen für das Energiesystem und für Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt. Im Zuge der Energiewende soll eine nachhaltige Energieversorgung (Strom, Wärme, Treibstoff) aufgebaut werden, die sich in zunehmendem Maße auf die Nutzung erneuerbarer Energien stützt. Bis 2020 soll deren Anteil am Bruttostromverbrauch in Deutschland von heute 17% auf 35% steigen und die Treibhausgasemissionen um 40% gesenkt werden. Gleichzeitig wird die Stromerzeugung in Kernkraftwerken schrittweise reduziert und im Jahre 2022 vollständig auf Kernkraft verzichtet. Neben dem zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien sind auch Maßnahmen wie die effizientere Verwendung von Energie Teil der Energiewende. Damit einher geht ein Paradigmenwechsel von einer Energiepolitik mit hohen Reservekapazitäten in der Energiebereitstellung zu einer Energiepolitik, in der analysiert wird, wann Energie in welchem Umfang dem momentanen Bedarf angepasst zur Verfügung steht. Mit der geplanten Beschleunigung der Transformation zu einem nachhaltigen Energiesystem stellt sich die Frage nach einer "gesellschaftsverträglichen" Ausgestaltung und Umsetzung dieser Transformation in neuer Dringlichkeit. Die jüngsten Debatten und Entwicklungen mit Bezug auf die zukünftige Ausrichtung der Energieversorgung zeigen, dass gesellschaftliche Aspekte für die Umsetzung von großer Bedeutung sind. Die Ziele der Energiewende sind nicht allein mit neuen technischen Lösungen zu erreichen. Voraussetzung für die Implementierung neuer Technologien ist, dass sie an die Bedürfnisse und Erwartungen der Gesellschaft angepasst und am Markt nachgefragt werden. Zudem ist das Verhalten der Konsumenten in Wirtschaft und Gesellschaft auch bei der Energienutzung entscheidend für die Nachhaltigkeit des Energiesystems. Die mit der Energiewende angestrebten Innovationen im Energiesystem erfordern deshalb insbesondere auch gesellschaftswissenschaftliche Forschung, gemeinsam mit der Technologieentwicklung, in interdisziplinärer Einbettung. Das BMBF hat im Jahr 2011 den Bürgerdialog "Energietechnologien für die Zukunft" initiiert, bei dem Bürgerinnen und Bürger eingeladen waren, ihre Fragen, Erwartungen und Bedenken zu technologischen und gesellschaftlichen Aspekten der Energieversorgung mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zu diskutieren und als Ergebnis den politisch Verantwortlichen einen Bürger-Report zu überreichen. Diese Bekanntmachung ist ein Beitrag zur Umsetzung der Ergebnisse des Bürgerdialogs. Anfang August 2011 hat die Bundesregierung das 6. Energieforschungsprogramm verabschiedet. Das BMBF hat damit seine neue Forschungsagenda vorgelegt. Die Energiewende ist eine politische und gesellschaftliche Gestaltungsaufgabe ersten Ranges. Der Erfolg der Umsetzung neuer Technologien im Energiebereich wird maßgeblich davon abhängen, ob und in welchem Umfang es gelingt, technologische mit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen zu verknüpfen. Die Notwendigkeit einer gesellschaftswissenschaftlichen Forschung zur Energiewende verdeutlichen etwa die schon heute geführten Diskussionen um Standorte für Windkraftanlagen oder Trassen für Hochspannungsleitungen, die Zielkonflikte beispielsweise zwischen den Ansprüchen aus Naturschutz oder Tourismus und einer nachhaltigen Energieversorgung offenbaren. Außerdem führen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz nicht automatisch zu einem geringeren Energiekonsum. Rebound-Effekte (über-)kompensieren häufig den technologisch erzielten Einspareffekt durch ein verändertes Nutzungsverhalten. Im Rahmen dieser Forschungsinitiative sollen deshalb Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und mögliche Entwicklungsprozesse auf dem Weg zu einem nachhaltigen Energieangebot und -konsum berücksichtigt werden. Grundlegend soll dabei sein, das Wissen über Handlungsmotive und -bedingungen der verschiedenen Akteure auf der Mikroebene und über systemische Transformationen auf einer Meso- und Makroebene zusammenzubringen und deren Wechselwirkungen zu untersuchen.
1.2 Rechtsgrundlage Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Förderung Es sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden, die dem dargestellten Zuwendungszweck entsprechen. 2.1 Entwicklungsoptionen für das Energiesystem einschließlich ökonomischer Szenarien Um die Konsequenzen der Umsetzung der Energiewende entsprechend des Energiekonzeptes 2050 der Bundesregierung abschätzen zu können, soll das wissenschaftliche Verständnis für die Wechselwirkungen in komplexen verbundenen Systemen wie dem Energiesystem, das in ökonomische, soziale und ökologische Subsysteme eingebettet ist, gesteigert werden. Besondere Bedeutung kommt dabei systemischen Innovationen zu. Im Energiesystem kann der Übergang von einer stark zentralen Struktur der Energiebereitstellung hin zu dezentralen Strukturen mit größtenteils fluktuierender Einspeisung als eine solche Systeminnovation gesehen werden, die auch große Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Verteilernetze und der Speicherkapazitäten wie auch auf die Akteurskonstellationen im Energiemarkt hätte. 2.2 Partizipation am Transformationsprozess und gesellschaftliche Voraussetzungen für die Akzeptanz der Transformation Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Steuerung von Transformationsprozessen liegt in der Einbettung in einen gesellschaftlichen Diskurs. Im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen exemplarisch Diskurse organisiert und durchgeführt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei regionale Ansätze, bei denen die Beteiligten vor Ort eingebunden werden. Wissenschaftliches Ziel ist, durch die exemplarischen Ansätze übertragbare Erkenntnisse für die Durchführung von Partizipationsprozessen zu gewinnen. Durch die Diskurse soll ermittelt werden, welche regionalen oder überregionalen Lösungsvorschläge unter welchen Voraussetzungen akzeptanzfähig sind. Verbundene Analyse von Akzeptanz und Partizipation:
Lebensstilanalyse:Es ist weitgehend unklar, inwieweit die Bürger bereit bzw. in der Lage sind, die mit dem Wandel des Energiesystems einhergehenden Änderungen in ihrem Alltag anzunehmen. Zu klären ist, wie eine CO2-arme Alltagskultur auszusehen hat und wie diese an unterschiedliche Lebensstile anschlussfähig ist. Dabei sind die Chancen und Hemmnisse für einen Lebensstilwandel unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zu untersuchen. Konfliktanalyse:Untersuchungen der mit der Energiewende verbunden Konflikte sollen Erkenntnisse über die Träger dieser Konflikte und deren Strategien, die Art und Weise, wie diese Konflikte ausgetragen werden und die Auslöser bzw. Hintergründe liefern. Die Konflikte müssen außerdem in ihrem jeweiligen (insbesondere räumlichen) Kontext untersucht und verstanden werden. Ausgelotet werden soll der Raum für Alternativen und die Rolle strategischer Interventionen bei der Konfliktlösung. Gerechtigkeits- und Akzeptabilitätsanalyse:Eine Gerechtigkeitsanalyse ist aufgrund der weltweiten Verflechtungen nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer und globaler Ebene durchzuführen. Dabei sind die nationalen und internationalen Verteilungseffekte des Transformationsprozesses herauszuarbeiten. Untersucht werden soll, wer die Hauptlasten einer Transformation trägt und wer davon profitiert. Mögliche Ausgleichsmechanismen und deren Akzeptanz bei verschiedenen Akteuren sind aufzuzeigen. Die Beurteilung der Energiewende unter normativen Aspekten soll sich einerseits auf die Begründung von global anerkannten Gerechtigkeitskriterien beziehen, andererseits auf die Begründung der in der Debatte um die Energiewende vorgebrachten Argumente und die Rechtfertigung des damit verbunden staatlichen Handelns - auch im internationalen Vergleich. Untersucht werden kann auch, wie sich Akzeptanz und Akzeptabilität, insbesondere bezogen auf große Infrastrukturprojekte, im Zeitverlauf verändern. Diskurs- und Kommunikationsanalyse:Die Forschung muss sich mit den unterschiedlichen Interessen der einzelnen Akteure der Energiewende auseinandersetzen. Untersucht werden sollen die verschiedenen Formen und Wirkungen öffentlicher Debatten über die Energiewende, etwa die Frage, welche Inhalte von den verschiedenen Akteuren kommuniziert werden und wie die Medien den Themenkomplex aufgreifen. Auf Basis dieser Analyse sollen Vorschläge entwickelt werden, wie die Debatten verbessert werden können bzw. wie konstruktiv auf den Diskurs eingewirkt werden kann. Dies betrifft insbesondere die Frage, wie Transparenz über die systemischen Zusammenhänge hergestellt werden kann. Ziel ist es, die Kompetenz der Öffentlichkeit im Umgang mit wissenschaftlichen Ergebnissen zu verbessern. Darüber hinaus können Vorschläge für die wissenschaftliche Begleitung von Risiko-Dialogen zur Bestimmung akzeptabler Risiken entwickelt werden. Verfahrensanalyse:Es sind bestehende Planungs- und Genehmigungsverfahren darzustellen, die bei der Transformation zur Anwendung kommen, und auf Defizite und Bewertungen der betroffenen Akteure hin zu untersuchen. Auf Grundlage dieser Analyse sind Verbesserungsvorschläge und Umsetzungswege zu entwickeln. Prioritär werden Vorhaben gefördert, die sich auf mehrere der genannten Aspekte beziehen und diese in den Gesamtzusammenhang einordnen. Die Vorhaben sollen sich konkret auf die Umsetzung der Energiewende beziehen und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten. 2.3 Governance von Transformationsprozessen einschließlich ökonomischer Instrumente Die Transformation des Energiesystems stellt eine Governance-Herausforderung dar, die vor dem Hintergrund einer kontrovers geführten Debatte und in einem hoch politisierten Umfeld bewältigt werden muss. Gesellschaftsorientierte Forschung muss hierfür Lösungskonzepte finden, die die Vielfalt gesellschaftlicher Transformationsmethoden berücksichtigen und Technologieoptionen in den Kontext gesellschaftlicher Prozesse stellen. Dabei könnte z.B. das Konzept des sogenannten "Transition Managements" angewendet werden. Dieses Konzept bietet einen integrativen Bezugrahmen für das Verständnis und die Gestaltung komplexer sozialer Veränderungsprozesse und könnte ggf. auch mit Ansätzen der "Sustainable Governance" kombiniert werden. In beiden Ansätzen spielt die Ausgestaltung und Entwicklung von Institutionen bzw. "sozio-technischen Regimen" eine zentrale Rolle. 2.4 Synthese- und Transferprojekt Es ist beabsichtigt, ein Synthese- und Transferforschungsvorhaben zu fördern, das aber nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung ist und gesondert ausgeschrieben werden wird. Da aber von den im Rahmen dieser Bekanntmachung ausgewählten Fördervorhaben die Bereitschaft erwartet wird, in einem solchen Synthese- und Transfervorhaben zu kooperieren, werden im Folgenden die Ziele dieses Begleitvorhabens kurz beschrieben:
Hinweise zum Charakter der Forschungsvorhaben:Es werden sozial-ökologisch ausgerichtete Forschungsvorhaben gefördert, die inter- und transdisziplinären Forschungsansätzen folgen und auf diese Weise ökologische, ökonomische, soziale und technische Aspekte in einer problembezogenen Perspektive verknüpfen. Dabei stellt die Integration natur- und ingenieurswissenschaftlicher Erkenntnisse in gesellschaftswissenschaftliche Konzepte und Methoden im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung eine besondere Voraussetzung dar. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, relevante Antworten auf Fragen zum Umbau des Energiesystems aufzuzeigen. Die Analysen können auch den europäischen Nachbarschaftsraum mit einbeziehen, um Erkenntnisse zu liefern, wie kompatibel die deutsche Lösung mit den Lösungen anderer europäischer Staaten ist bzw. wie sich jene auf das Zusammenspiel im internationalen Gefüge auswirken könnte. Sofern die Einbindung internationaler Kooperationspartner für die Bearbeitung der Fragestellung erforderlich ist und andere Finanzierungsmittel nicht gegeben sind, können Personal-, Sach- und Reisekosten für diese Partner beantragt werden. Die Forschungsarbeiten sollen Ergebnisse liefern, die für die praktische Umsetzung der Energiewende hohe Relevanz haben und konkrete Politikempfehlungen beinhalten. Der Vermittlung von Ergebnissen wird in der Förderinitiative viel Aufmerksamkeit gewidmet, um einen schnellen Ergebnistransfer aus den Projekten in die Anwendung sicher zu stellen. Darum sollten konkrete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Ergebnistransfers (auch von Zwischenergebnissen) mit adressiert werden. Mit hoher Priorität werden Vorhaben gefördert, die innovative Methoden für eine vorausschauende Folgenabschätzung von Maßnahmen sowie Vorschläge entwickeln, wie diese Instrumente in Politikprozesse eingebettet werden können. 3. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (als Verbundpartner) sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. 4. Zuwendungsvoraussetzungen Grundlage für diese Förderaktivität ist das "Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA)", insbesondere die Schwerpunkte "Sozial-ökologische Forschung" und Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit". Für die energierelevanten Teile bildet das 6. Energieforschungsprogramm - insbesondere das BMBF-Kapitel - die Grundlage. Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß BMBF-Vordruck 0110 (www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) nachgewiesen werden. 5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung (www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0119.pdf). 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98). 7. 2. Förderverfahren Das Förderverfahren ist zweistufig unter Beteiligung externer Gutachter. 7. 2. 1. Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen bis zum 15.03.2012 in elektronischer Form und auf dem Postweg in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vorhabenbeschreibungen sollen sich an folgender Gliederung orientieren:
Als Anhang können Literaturlisten und Curricula beigefügt werden.
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhabenbeschreibungen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. 7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung das BMBF entscheidet. 7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie "Forschungsprofil in den Neuen Technologien" (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen bis zum 15.03.2012 |
| Ansprechpartner: | Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Herr Thomas Schulz Herr Dr. Ralph Wilhelm |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Forschungseinrichtung, Hochschule, KMU |
ZuwendungszweckÜbergeordnetes Ziel der Forschungsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Nord- und Ostsee im Rahmen des Programmes "Forschung für nachhaltige Entwicklungen" (FONA) ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für die zukunftsfähige Nutzung der natürlichen Ressourcen in den Küstenregionen dieser Meeresgebiete zu legen. Im Zusammenhang damit gilt es, die Umsetzung nationaler und europäischer Meerespolitiken in Form eines "Ecosystem Approach to Management" (EAM) in den deutschen Küstenmeeren zu unterstützen. So wird unter anderem der Erkenntnis Rechnung getragen, dass der Meeresschutz ein vorrangiges gesellschaftliches Interesse darstellt, das nur mit aktiver Unterstützung der Wissenschaft und mit Forschungsförderung verfolgt werden kann. Entsprechend dem Inhalt und den Zielen der Küstenforschungsagenda für Nord- und Ostsee wird Forschung zu den folgenden vier übergeordneten Leitlinien gefördert:
RechtsgrundlageVorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Gegenstand der FörderungTrotz großer Wissensgewinne in den letzten Jahrzehnten über die Funktionsweise mariner Ökosysteme und ihre Reaktionen auf steigende Nutzungsansprüche und klimatische Variabilitäten reicht das Wissen nicht aus, um das Ausmaß der Veränderungen in verlässlichen Zukunftsszenarien darzustellen. Damit ist eine wichtige Grundvoraussetzung für ein auf einer ökosystemaren Gesamtschau basierendes Management der marinen Umwelt nicht gegeben. Für den Erfolg der Küstenforschung und die Anwendung der Ergebnisse in den verschiedenen politischen und sozioökonomischen Bereichen sind neue Formen der Zusammenarbeit notwendig. Gemeinschaftlich sollen wissenschaftliche Methoden, Strategien und Kommunikationsstrukturen entwickelt und implementiert sowie im Hinblick auf ihre Wirksamkeit langfristig beobachtet werden. Dieses betrifft insbesondere die Schaffung neuer Formen der Kooperation und Kommunikation zwischen Forschungseinrichtungen, Förderinstitutionen, gewerblicher Wirtschaft und Behörden, die den Komplex "Küstenforschung/ Meeresschutz/ Umsetzung von Richtlinien" als Leitlinie und die marktfähigen Produkte als festen Bestandteil des Managements der Küstenökosysteme und der Küstenzone nutzen. Die vorliegende Ausschreibung fordert Vorschläge für Verbundprojekte an, die mindestens 2 der nachfolgend genannten Themenschwerpunkte (2.1-2.3) integrativ bearbeiten und soweit möglich, Beiträge zur nationalen Implementierung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtline liefern. Grundlagen für ein verbessertes Verständnis von KüstenmeerökosystemenDie FuE - Projekte sollen sich konzentrieren auf:
Wechselwirkungen, Austausch- und Transportprozesse zwischen Meeresgrund und WassersäuleDie FuE- Projekte sollen sich konzentrieren auf:
Entwicklung und Bewertung von Konzepten für innovative Infrastrukturen und Systeme im KüstenbereichDie FuE- Projekte sollen sich konzentrieren auf:
ZuwendungsvoraussetzungenDer integrative und interdisziplinäre Ansatz der Forschungsthemen legt die Bearbeitung der aufgeworfenen Fragen in größeren Verbundprojekten nahe. Unter dieser Prämisse wird eine Verbundbildung zur kooperativen und interdisziplinären Bearbeitung der unter den Nummern 2.1 bis 2.3 formulierten Themenbereiche erwartet. Gefördert werden soll auch der Know-how-Transfer von der Wissenschaft in die Anwendung. Dazu ist eine aktive Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft anzustreben. Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein. Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - entnommen werden (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html). Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen. Weitere Informationen zur EU-Förderung sind unter www.dlr.de/Pt/eu und über den elektronischen Dienst der Europäischen Kommission www.cordis.lu abrufbar. Art und Umfang, Höhe der ZuwendungDie Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | 19.03.2012 |
| Ansprechpartner: | Projektträger Jülich Telefon: 03 81/51 97-2 80 Ansprechpartner sind: |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Industrie, KMU, Forschungseinrichtung, Hochschule, Sonstige |
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Zweck der Zuwendung ist die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS). 1.2 Rechtsgrundlage Die Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF- und BMU-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Kooperation Forschung und Praxis Gefördert werden sollen Konsortien aus Forschungs- und Praxispartnern, die ein gemeinsames Verbundprojekt durchführen. Die Partner sind gemeinsam für die Planung und Umsetzung der Projektziele verantwortlich. Forschungs- und Praxispartner müssen bereit sein, die Problemlösungen arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten. Eine exemplarische Umsetzung der Ergebnisse während der gesamten Laufzeit ist zu gewährleisten. 3 Gegenstand der Förderung Die Förderung soll dazu beitragen, Ziele und Maßnahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) durch anwendungsorientierte Forschungsprojekte zu unterstützen. Der inhaltliche Rahmen wird durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt (BPBV) gesetzt und im Folgenden weiter spezifiziert. Im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen Projekte gefördert werden, die über den Status Quo der anwendungsorientierten Biodiversitätsforschung in Deutschland deutlich hinausgehen. Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit/Verzahnung zwischen Partnern aus der Praxis und der Forschung notwendig. 3.1 Förderschwerpunkte und Themen Im Rahmen der vier Förderschwerpunkte des Bundesprogramms Biologische Vielfalt (Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemdienstleistungen und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie) wird für die im Folgenden unter den Ziffern 3.1.1 bis 3.1.4 jeweils aufgeführten Themen ein besonders hoher Bedarf an Forschung und Entwicklung sowie exemplarischer Praxiserprobung gesehen. Gefördert werden ausschließlich innovative Ansätze, die sich von bestehenden Ansätzen, Programmen und Schutzmaßnahmen abheben. 3.1.1 Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands Voraussetzung für die Projektförderung in diesem Förderschwerpunkt ist die Fokussierung auf Verantwortungsarten aus der Liste, die vom BMU/Bundesamt für Naturschutz (BfN) für eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms erstellt wurde. Diese Liste ist im Internet zugänglich: A. Entwicklung von neuartigen Managementkonzepten für Verantwortungsarten u.a. unter Berücksichtigung von fortschreitendem Landnutzungswandel oder möglicher Arealverschiebungen sowie Entwicklung neuartiger Methoden zur Erfassung und Bewertung der Veränderungen o Mit welchen Auswirkungen des Globalen Wandels (Klimawandel, invasive Arten, Landnutzungsänderung, Änderung von Managementpraktiken etc.) auf die Verantwortungsart ist zu rechnen (Szenarienentwicklung regional bis national, Analyse und Bewertung der Störanfälligkeit und Anpassungskapazität von Arten und Artengruppen)? o Wie kann einer Verschiebung von Verbreitungsgebieten zeitnah und angepasst begegnet werden (auch Analyse der Effektivität und Risiken von aktiven Interventionen, wie o Nach welchen Kriterien bemessen sich Effektivität und Effizienz von Maßnahmen als Grundlage für Managementkonzepte und deren Umsetzung? o Wie ist die Wirksamkeit und Eignung von Instrumenten der räumlichen Planung in Bezug auf den Erhalt von Verantwortungsarten zu bewerten? o Welche Konzepte, die über bestehende Artenschutzansätze innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten hinausgehen, haben besonderes Umsetzungspotenzial? o Mit welchen Argumentationslinien (ökologisch, ökonomisch, sozial, ästhetisch, ethisch) und Medien ließe sich das Bewusstsein in der Bevölkerung und insbesondere bei Kindern und Jugendlichen für die nationalen Verantwortungsarten stärken? 3.1.2 Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland Bei Hotspots im Sinne des Bundesprogramms handelt es sich um Regionen in Deutschland mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt charakteristischer Arten, Populationen und Lebensräume sowie besonderen hier gegebenen Aufwertungspotenzialen. Charakteristisch für Hotspots im BPBV ist zudem das Identifikationspotenzial der Bevölkerung mit der Region. A. Entwicklung von Hotspot-Regionen zu Modellregionen für Biodiversität unter Einbezug der Einflüsse des Globalen Wandels und der Ansprüche der gesellschaftlichen Akteure o Wie können dynamische Konzepte des Naturschutzes Eingang in die Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Situation von Hotspot-Regionen finden (z.B. im Hinblick auf Landnutzungs- und Klimawandel)? Gesucht sind insbesondere Ansätze, die über die bereits bestehenden Konzepte der Erhaltung und der Wiederherstellung bekannter Habitatstrukturen und Artenausstattungen in Kulturlandschaften hinausgehen und diese sinnvoll ergänzen. o Welche Faktoren haben dazu geführt, dass diese Regionen sich zu Hotspots entwickelt haben? Sind diese Faktoren im Kontext des 21. Jahrhunderts zu erhalten (wenn ja, wie) oder möglicherweise substituierbar? o Welche Potenziale und Gefährdungen ergeben sich durch den Globalen Wandel (Klimawandel, Landnutzung, Welternährung, demographische Entwicklung etc.)? Welche Szenarien sind in den nächsten 30 Jahren zu erwarten? o Wie lassen sich Umsetzungskonzepte so entwickeln, dass sich Win-win-Situationen zwischen Naturschutz und weiteren Akteursgruppen ergeben? o Welche Chancen und Risiken ergeben sich in den Regionen durch die Identifikation als Hotspot für den Erhalt der Biodiversität, für die wirtschaftliche Entwicklung der Region und für die Identität der Bevölkerung mit der Landschaft? Wie können solche Entwicklungen gemessen und dargestellt werden? 3.1.3 Sichern von Ökosystemdienstleistungen Die biologische Vielfalt ist Basis für vielfältige Dienstleistungen der Natur, die oft Existenzgrundlage für Mensch und Wirtschaft sind. Für die Sicherung dieser Ökosystemdienstleistungen spielen nachhaltige Nutzungskonzepte bzw. die Wiederherstellung von Ökosystemfunktionen eine wichtige Rolle. A. Methoden zur Erfassung und Bewertung der Gefährdung sowie Verfahren zur Erhaltung/Wiederherstellung von Ökosystemfunktionen/Ökosystemdienstleistungen o Wie kann die Widerstandsfähigkeit gegen Störungen der Ökosysteme (Resilienz) bewertet werden? Durch welche Maßnahmen kann die Selbstregulation der Ökosysteme im Hinblick auf die von ihnen bereitgestellten Ökosystemdienstleistungen verbessert werden und wie lassen sich diese in Pflege- und Nutzungskonzepte integrieren? o Welche Elemente der Biodiversität bzw. Schutzgüter des Naturschutzes sind direkt oder indirekt mit bedeutsamen Ökosystemdienstleistungen verknüpft? Wie können die Beiträge von Biodiversität zu Ökosystemdienstleistungen ermittelt und belegt (qualitativ und quantitativ) werden? Welche Ökosystemdienstleistungen sind "unabhängig" von biologischer Vielfalt und Schutzgütern? o Wie beeinträchtigen Klimawandel und stoffliche Einträge die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen? Wie können diese Gefährdungen erfasst werden? Wie lassen sich effektive Konzepte zum Erhalt der Ökosystemdienstleistungen entwickeln? o Entwicklung von neuartigen Verfahren zur Erhaltung / Wiederherstellung von Ökosystemdienstleistungen und deren Finanzierung o Mit welchen effizienten Evaluierungsverfahren können Maßnahmen von Ökosystemrenaturierungen erfolgsorientiert überprüft werden (Metaebene: Entwicklung von Beurteilungsverfahren der ökologischen, sozialen und ökonomischen Effektivität von Sanierungsmaßnahmen)? B. Gesellschaftsfähigkeit des Ökosystemdienstleistungsansatzes, Integration in Planungs- und Entscheidungsprozesse o Wie kann der gesellschaftliche/volkswirtschaftliche Nutzen von Maßnahmen zur Verbesserung von quantifizierbaren Ökosystemdienstleistungen räumlich konkretisiert und in regionale und überregionale Planungsprozesse eingebracht werden? o Inwieweit ist der Ökosystemdienstleistungsansatz geeignet, um Entscheidungsträgern in Politik und Gesellschaft die Bedeutung/Gefährdung von Ökosystemen und Biodiversität zu verdeutlichen und deren Einstellung zu verändern bzw. deren Entscheidungen zu beeinflussen? o Welche Voraussetzungen (z.B. politische und ökonomische Rahmenbedingungen, Informationen zu Konsequenzen, Messbarkeit von Ökosystemdienstleistungen) müssen erfüllt sein, damit Individuen oder gesellschaftliche Gruppen Ökosystemdienstleistungen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen? o Mit welchen Politikfeldern/Instrumenten lässt sich der Ansatz der Ökosystemdienstleistungen verknüpfen und auf welche Weise? 3.1.4 Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie Nachfolgend werden beispielhaft drei in diesem Kontext mögliche Themenfelder genannt: A. Entwicklung und Erprobung von innovativen marktbasierten Anreizmaßnahmen zur Umsetzung der Ziele der NBS (Umsetzbarkeit muss im nationalen und internationalen Rechtssystem gewährleistet sein und soll im Rahmen des Projektes modellhaft etabliert werden). o Weiterentwicklung von ökonomischen Bewertungsmethoden der Biodiversität o Wie können Akzeptanz und Nutzung von Methoden der In-Wert-Setzung der Biodiversität in Politik, Wirtschaft und durch andere relevante Akteursgruppen erhöht werden? o Entwicklung von neuartigen Anreizmethoden für Unternehmen, Landnutzungsgruppen, Kommunen und andere relevante Akteursgruppen, um in die Erhaltung und Renaturierung von Ökosystemen zu investieren sowie um Auswirkungen auf Ökosystemdienstleistungen schon bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen
B. Entwicklung von innovativen Kommunikationskonzepten zur individuellen/gesellschaftlichen In-Wertsetzung von Biodiversität C. Nachhaltige Infrastrukturentwicklung unter Berücksichtigung der Ziele der NBS sowie des Schutzes der biologischen Vielfalt 4 Fördervoraussetzungen für die Förderung der Forschungspartner durch das BMBF 4.1 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) - und andere Institutionen bzw. juristische Personen. Informationen zur EU-verbindlichen KMU-Definition sind unter 4.2 Zuwendungsvoraussetzungen Wenn Vorhaben oder einzelne Maßnahmen im Rahmen eines Vorhabens ausschließlich der Erfüllung konkreter gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes geltender Verpflichtungen des Antragstellers zur Beschränkung von Umwelt- und Naturbelastungen dienen, sind diese nicht förderfähig. Die Kofinanzierung laufender Fördermaßnahmen ist ausgeschlossen. 4.3 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. 4.4 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). 5 Fördervoraussetzungen für die Förderung der Praxis-partner durch das BMU Für die Förderung durch das BMU gelten die Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom 26. Januar 2011. Diese Richtlinien werden für Verbundprojekte, die unter diese Bekanntmachung fallen, durch diese Bekanntmachung - mit Ausnahme von Ziffer 4 - spezifiziert. 6 Verfahren 6.1 Auswahl- und Entscheidungsverfahren Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. 6.1.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen In der ersten Verfahrensstufe ist von dem für die Koordinierung vorgesehenen Verbundpartner zunächst eine mit allen Forschungs- und Praxispartnern abgestimmte gemeinsame Projektskizze einzureichen. Bei der Bewertung werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Das Ergebnis der Begutachtung wird den Bewerbern mitgeteilt. 6.1.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren Bei positiver Begutachtung und ausreichend hoher Förderpriorität einer Projektskizze wird den Antragstellern die Möglichkeit zur Einreichung von Vollanträgen gegeben. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Die Frist für die Einreichung von Skizzen endet am 15.04.2012 |
| Ansprechpartner: | Mit der Abwicklung des Forschungsteiles dieser Fördermaßnahme wurde folgender Projektträger beauftragt: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen: Die Abwicklung des Umsetzungsteiles dieser Fördermaßnahme erfolgt durch das: Bundesamt für Naturschutz Ansprechpartner für Fragen zum Umsetzungsanteil dieser Bekanntmachung sind:
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| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Hochschule, Forschungseinrichtung, Industrie, KMU, Sonstige |
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Die Erdatmosphäre ist ein System, in dem die verschiedenen atmosphärischen Schichten mit teilweise komplexen Kopplungsmechanismen verbunden sind. Wetter und Klima spielen sich zwar in den bodennahen Atmosphärenschichten (Troposphäre) ab, bleiben letztlich aber nicht unbeeinflusst von Prozessen in der mittleren Atmosphäre. Das Ausmaß und die Wirkungsmechanismen der physikalischen und chemischen Abhängigkeiten zwischen den unterschiedlichen atmosphärischen Schichten sind jedoch bis heute noch nicht im Ganzen verstanden. Insbesondere ist unklar, in welcher Weise
Die Wissenschaft hat verschiedene Aspekte dieser Wechselwirkungen diagnostiziert und untersucht, aber ein konsistentes Bild der meist nicht-linearen Kopplungsmechanismen fehlt. 1.2 Rechtsgrundlage Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Förderung Übergeordnetes Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Untersuchung der Rolle der mittleren Atmosphäre für das Klima. Hierzu sollen wichtige Prozesse in der mittleren Atmosphäre in Hinblick auf ihre Bedeutung für das Klima untersucht werden. Für die als relevant bewerteten Prozesse sollen Module zu deren adäquaten Berücksichtigung in Globalen Zirkulations- und Klimamodellen entwickelt und getestet werden. Darüber hinaus soll untersucht werden, inwieweit Klimaänderungen Trends in der mittleren Atmosphäre hervorrufen können. Alle geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen zumindest einem der genannten übergeordneten Ziele zuzuordnen sein.
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU - und andere Institutionen bzw. juristische Personen. Informationen zur EU-verbindlichen KMU-Definition sind unter ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm nachzulesen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. 4. Zuwendungsvoraussetzungen Die Antragsteller müssen bereit sein, die Problemlösungen im Rahmen des durch die Entwicklung des Modellsystems entstehenden Netzwerkes arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem 5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). 7. Verfahren Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. 7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Es stützt sich auf ein unabhängiges Begutachtungsverfahren. 7.2.1 Einreichung, Vorlage und Bewertung von Skizzen Es können fachliche Beiträge eingereicht werden. Gleichzeitig wird ein fachlicher Koordinator der Fördermaßnahme gesucht:
Die Skizze ist dabei folgendermaßen zu gliedern:
Projektskizzen sollen möglichst unter Nutzung von "easy" (www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html) elektronisch erstellt werden, ergänzt durch eine Vorhabensbeschreibung. Zusätzlich zur elektronischen Version auf CD-Rom ist eine Vorlage in Schriftform (5-fach) erforderlich.
Bei der Bewertung der Skizzen zur Bewerbung auf eine Koordinatorenposition werden die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:
Es ist beabsichtigt, zunächst die Skizzen zu a) und b) innerhalb von 2 Monaten nach dem Stichtag zu bewerten. Bei der Bewertung und Auswahl lassen sich BMBF und Projektträger von internationalen Gutachtern beraten. Dabei werden die o. g. Kriterien zugrunde gelegt. 7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren Bei positiver Skizzen-Begutachtung erfolgt seitens des Förderers eine Aufforderung zur Einreichung von formalen Anträgen. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Die Frist für die Einreichung von Skizzen zu a) und b) endet am 15.04.2012 |
| Ansprechpartner: | Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt: |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Forschungseinrichtung, Hochschule, KMU, Sonstige |
| Zuwendungszweck Anpassungsforschung
Rechtsgrundlage
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Erste formlose, begutachtungsfähige Vorhabensbeschreibungen bis 30.04.2012. |
| Ansprechpartner: | Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Ansprechpartner sind: S. Janssen |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Hochschule, Forschungseinrichtung, Sonstige |
Ziel und Gegenstand Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert auf der Grundlage des „Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung“ (IEKP) wissenschaftliche Vorhaben zur Weiterentwicklung des nationalen Teils der Klimaschutzinitiative. Gefördert werden Vorhaben, die bereits gestartete Programme, Projekte und weitere strategische Einzelprojekte begleiten sowie neue Förderprogramme entwickeln. Gefördert werden Untersuchungen zu folgenden Schwerpunkten:
Ziel ist es, die bis zum Jahre 2020 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40% und danach weiter zu reduzieren. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und vergleichbare Einrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland. Eine Beteiligung der von der Bundesregierung grundfinanzierten Einrichtungen (FhG, HGF, MPG u.a.) am Ideenwettbewerb ist ausdrücklich erwünscht. Voraussetzungen Das Vorhaben muss die Verknüpfung von verschiedenen Instrumenten und eine effektive Vernetzung der Akteure berücksichtigen und übergreifende Aspekte zur Weiterentwicklung der Klimaschutzinitiative sowie des wissenschaftlichen und politischen Austauschs bereitstellen. Die Bezüge zu anderen Förderbereichen oder früheren Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder oder der EU und deren Bedeutung für den geplanten Forschungsansatz sind anzugeben. Bisherige und geplante entsprechende Aktivitäten sind zu dokumentieren. Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen sowie den Nachweis erbringen, dass sie nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten (im Sinne des EU-Beihilferechts) ausüben. Im Falle von Verbundprojekten und Kooperationen ist das Ziel des Gesamtprojektes, die Ziele der Einzelbeiträge sowie deren Zusammenwirken darzustellen. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Eine angemessene Eigenbeteiligung an der Gesamtfinanzierung der Vorhaben ist erforderlich. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Projektskizzen werden jeweils zum 31. Juli und 31. Januar eines Jahres bewertet. |
| Ansprechpartner: | Projektträger Jülich (PtJ) |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Industrie, Forschungseinrichtung, Hochschule |
Ziel und Gegenstand: Die Bundesregierung legt mit dem 6. Energieforschungsprogramm "Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung" die Grundlinien und Schwerpunkte ihrer Förderpolitik für die kommenden Jahre fest. Auch die Erfordernisse des Klimaschutzes spielen dabei eine wichtige Rolle. Das Programm ist ein gemeinsames Projekt des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Budget beträgt von 2011-2014 rund € 3,5 Mrd. Der Aufwuchs von rund 75% gegenüber der Vergleichsperiode 2006 bis 2009 speist sich großteils aus dem neu eingerichteten "Energie- und Klimafonds". Die Fördermittel sind fokussiert auf: Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicher, Netztechnologien sowie die Integration der erneuerbaren Energien in die Energieversorgung. Die Fördermittel werden strategisch auf prioritäre Bereiche fokussiert, die für den beschleunigten Umbau der Energieversorgung Deutschlands wichtig sind: Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicher, Netztechnologien sowie die Integration der erneuerbaren Energien in die Energieversorgung. Voraussetzungen: Die Projektförderung erfolgt in Form von Zuwendungen für Forschungsvorhaben, die im Markt nicht realisierbar sind, bzw. für Projekte, die eine erste praktische Anwendung verbesserter oder neuer Energietechnologien demonstrieren wollen. Die Projektförderung ist ein Instrument zur Unterstützung von thematisch und zeitlich abgegrenzten Vorhaben mit hohem Risiko und von bundesweitem Interesse. Sie wird nur in den Fällen eingesetzt, in denen der Markt in absehbarer Zeit die neuen technischen Entwicklungen nicht von selbst erbringen kann. Die Projektförderung erfolgt häufig in Form der Verbundforschung, bei der Hochschulen und Forschungsinstitute im Verbund mit Unternehmen vorwettbewerblich zusammenarbeiten. Ziel ist, durch eine arbeitsteilige, übergreifende Bearbeitung komplexer und nur längerfristig zu lösender Problemstellungen bestehende Energietechnologien zu verbessern bzw. neue Energietechnologien zu entwickeln. Das Vorhaben muss in der Regel in Deutschland durchgeführt und verwertet werden. Ferner müssen Antragsteller grundsätzlich einen Eigenanteil in das Forschungsprojekt einbringen. Art und Höhe der Förderung Die Zuwendungen werden in Form von Teilfinanzierungen zur Anteils-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung oder – in Ausnahmefällen – auch zur Vollfinanzierung eines Projektes gewährt. Bei Antragstellern aus öffentlichen Einrichtungen sind die Projektausgaben Bemessungsgrundlage für die Höhe der Förderung. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bilden die Projektkosten einschließlich der Gemeinkosten die Basis für die Förderung. Die Förderquoten können maximal die durch den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation der Europäischen Union vorgegebene Höhe annehmen, die z. B. bei anwendungsorientierten Projekten, wie sie in der Regel von Industrieunternehmen durchgeführt werden, 50 % der Kosten beträgt. Universitäten können mit einer Förderquote bis zu 100 % unterstützt werden. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Das Programm tritt ab 01. September 2011 in Kraft und läuft bis 2014. In diesem Zeitraum können laufend Projekte im Rahmen der Fristen, die in den jeweiligen Förderbekanntmachungen genannt werden, eingereicht werden. |
| Ansprechpartner: | Ansprechpartner: Windenergie Photovoltaik Geothermie NT-Solarthermie Solarthermische Kraftwerke Integration erneuerbarer Energien und regenerative |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | KMU, Sonstige, Hochschule |
Vorbemerkungen Ziele der Förderung und Zuwendungszweck
1) Anreiz für Unternehmen zur Erstellung von Anpassungskonzepten, 2) Förderung von Bildungsangeboten im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, 3) Förderung kommunaler Leuchtturmvorhaben sowie interkommunaler oder regionaler Verbünde beim Aufbau von Kooperationen, der Erstellung von Konzepten und deren pilothafte Umsetzung zur Anpassung an den Klimawandel, mit dem Ziel, die Risikovorsorge und langfristige Einbeziehung von Klimawandelaspekten in allen klimasensiblen Entscheidungen, Planungen und Aktivitäten voranzubringen. Die vorliegende Förderbekanntmachung flankiert und ergänzt dabei bestehende Förderprogramme der Bundesebene zur Unterstützung kommunaler und regionaler Akteure für den Bereich Anpassung (wie KLIMZUG, klimazwei, Klima-MORO) und die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative im Bereich Klimaschutz.
Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände, kleinere / mittlere Unternehmen, Initiativen und Organisationen, die sich im Bereich Anpassung an den Klimawandel engagieren. Antragsberechtigt sind auch rechtlich selbständige landeseigene Einrichtungen oder Stiftungen (des öffentlichen Rechts) sowie öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Hochschulen bzw. deren Träger. Es sind nur juristische Personen antragsberechtigt. - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) für ausgabenbasierte Projekte, - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) für kostenbasierte Projekte, - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK), Wenn es sich bei den Antragstellern um Unternehmen im Sinne des europäischen Beihilferechts (Art.107 f AEUV) handelt, muss die Förderung die Regelungen der De-minimis-Verordnung (max. 200.000 € in drei Steuerjahren) oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (u.a. Beschränkung auf bestimmte beihilfefähige Kosten und bestimmte Beihilfeintensitäten, AGVO) einhalten. Dabei sind auch die einschlägigen Regelungen zur Kumulierung mit anderen staatlichen Fördermitteln zu beachten. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Ansprechpartner: | Referat WA I 1 sowie parallel als Datei an: |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Sonstige, Hochschule, Industrie |
| Kommunaler Klimaschutz ist ein Schwerpunkt der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. Von den Einnahmen aus dem Handel mit Emissionszertifikaten werden seit Beginn der Förderung (2008) bereits über 2.000 Klimaschutzprojekte in den Kommunen unterstützt. Die Grundlage für diese Förderung bildet die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen". Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen, Kirchen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen und kulturelle Einrichtungen. Die Förderrichtlinie hat vier Schwerpunkte: die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten; die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten bzw. Teilkonzepten; die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten; und die Anwendung von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung mit geringer Wirtschaftlichkeitsschwelle. Das Bundesumweltministerium strebt mit dieser Förderung eine breitenwirksame und regional ausgewogene Verteilung der Fördermittel an. Hinweis zu Einreichungsfristen Die neue Einreichungsfrist für Anträge der Förderschwerpunkte „Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten“ und „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung“ ist vom 01.01.2012 bis 31.03.2012, bitte informieren Sie sich zeitnah zu einer Antragstellung über die dann aktuell gültigen Förderbedingungen. Fristgerecht eingegangene Anträge werden registriert und erhalten eine Eingangsbestätigung. Anträge für die Umsetzung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme können ganzjährig gestellt werden. Ein Folgeantrag auf Fortsetzung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung kann jederzeit innerhalb des letzten Jahres der bereits bewilligten Projektlaufzeit des Klimaschutzmanagers gestellt werden. Teilnahme am European Energy Award (eea) Bei der Optimierung ihrer Klimaschutzaktivitäten und ihrer energiepolitischen Arbeit nutzen Kommunen zur systematischen Erfassung und Umsetzung ihrer langfristigen Klimaschutzziele mittlerweile zunehmend die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Klimaschutzinitiative (KSI) des BMU für die Erstellung und beratende Begleitung der Umsetzung von kommunalen Klimaschutzkonzepten. Gleichermaßen nehmen Kommunen am Managementprozess des eea teil. Für Kommunen, die beide Instrumente nutzen und ggf. miteinander verknüpfen wollen, gibt es jedoch einige Punkte, die beachtet werden müssen. Im Folgenden werden daher diese -beiden Instrumente kurz vorgestellt und Gemeinsamkeiten und Unterschiede verdeutlicht. Informationen zur Teilnahme am European Energy Award Service- und Beratungseinrichtung für Kommunen Als Service- und Beratungseinrichtung für Kommunen erteilt die "Servicestelle Kommunaler Klimaschutz" beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) Auskünfte zum Kommunalteil der Klimaschutzinitiative und bietet einen Wegweiser durch bestehende Fördermöglichkeiten. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Einreichungsfrist 01. Januar 2012 - 31. März 2012 |
| Ansprechpartner: | Projektträger Jülich Silvia Schuster |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Industrie, KMU, Forschungseinrichtung, Hochschule, Sonstige |
| Öffentliche Ausschreibung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Anforderung der Vergabeunterlagen per E-Mail bis zum: 06.02.2012 Ablauf der Angebotsfrist: 24.02.2012, 10:00 Uhr |
| Ansprechpartner: | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
| Link: | weitere Informationen |






