KlimaFörderung
Auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gibt es ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten in der Klima- und Klimafolgenforschung. Die Datenbank „KlimaFörderung“ informiert über aktuelle Förderprogramme und Ausschreibungen. Die Datenbank gibt auch Auskunft über klimarelevante Vergabebekanntmachungen.
bundesweit| Antragsberechtigte: | Forschungseinrichtung, Hochschule, KMU |
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Die Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation ist eine tragende Säule der Beziehungen zwischen Brasilien und Deutschland. Mit dem Jahr "Deutschland+Brasilien 2013-2014. Wo Ideen sich verbinden" will sich Deutschland in Brasilien als strategischer Partner präsentieren. Neben den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Bildung soll die Exzellenz der bilateralen Wissenschaftskooperation im Zielland Brasilien sichtbar werden. Daneben sollen Aktivitäten im Jahr neue Impulse für die Kooperation zwischen Deutschland und Brasilien in Nachhaltigkeit und Innovation setzen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf der Zusammenarbeit mit hervorragenden Wissenschaftseinrichtungen in Brasilien liegen, um die Forschungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Brasilien nachhaltig und institutionell zu intensivieren. Um die Sichtbarkeit der bilateralen Wissenschaftskooperation zu erhöhen, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Aktivitäten aus den Bereichen Forschung, Wissenschaft und Technologie, insbesondere Veranstaltungen, die bis Mai 2014 stattfinden und einen Beitrag zu folgenden Zielen leisten:
1.2 Rechtsgrundlage Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung Für die Intensivierung von Kooperationen in Forschung, Wissenschaft und Technologie sowie die Erhöhung der Sichtbarkeit der erfolgreichen bilateralen Zusammenarbeit fördert das BMBF im Rahmen des Deutschlandjahres in Brasilien die Organisation und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen, z. B. Fachworkshops, Innovationsforen, Delegations- und Sondierungsreisen etc., außerdem Studien, die sich auf die Kooperationspotenziale in den unten genannten Schwerpunktthemen beziehen. Die Veranstaltungen sollen in Brasilien stattfinden und dort möglichst ein großes Publikum in Wissenschaft und Wirtschaft erreichen und auch darüber hinaus zu einer hohen Sichtbarkeit beitragen. Die Maßnahmen müssen im Zeitraum des Deutschlandjahres stattfinden und sollen bis Mai 2014 abgeschlossen sein. Es werden insbesondere Anträge berücksichtigt, die den Schwerpunkten der deutsch-brasilianischen wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit und den übergreifenden Bereichen Nachhaltigkeit und Innovation zugeordnet werden können:
Die Aktivitäten sollen als themenbezogene Veranstaltungen mit einer Dauer von mehreren Tagen (je nach Format) in Brasilien durchgeführt werden. Die Veranstaltungen im Bereich Innovation sollen ggf. neben Vorträgen deutscher Experten aus Wissenschaft, Unternehmen und Politik eine Kombination aus Workshops mit Fachvorträgen und Diskussionsrunden sowie Kontaktbörsen umfassen. Daneben können Besuche relevanter Einrichtungen (Institute, Hochschulen, Unternehmen) in Brasilien eingeplant werden. 3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen [KMU]). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. 4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die beantragten förderfähigen Mittel sollen in der Regel 80 000 Euro nicht überschreiten. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:
5 Verfahren 5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen 5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens 31. Mai 2013 über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/BRA13DuB) einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus pt-outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden. Gliederung der Projektskizze: Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (Word- oder pdf-Dokument) in pt-outline hochgeladen werden. Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten. In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" des BMBF zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden. Der Antrag ist (unter Beachtung der Vorlagefrist!) an folgende Adresse zu senden: Projektträger ,Internationales Büro' (PT-IB) Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur Antragstellung über PT-Outline wenden Sie sich bitte an: Projektträger ,Internationales Büro' (PT-IB) E-Mail: Martina.Lauterbach@dlr.de Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. 5.3. Bewertungskriterien Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Skizzenprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98). Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Ziffer 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. Ziffer 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, ein Jahr nach Ende der Maßnahme einen Bericht über die erzielten Ergebnisse vorzulegen, der insbesondere eine Aussage darüber enthält, ob mit der Maßnahme eine dauerhafte Zusammenarbeit initiiert wurde, welche Nachfolgeaktivitäten entstanden sind und in welcher Form die bilaterale Kooperation im entsprechenden Themenfeld durch die Maßnahme beeinflusst wurde. |
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| Internationale Partner: | Brasilien |
| Fristen: | erste Verfahrensstufe Einreichung bis 31.05.2013 |
| Ansprechpartner: | Projektträger ,Internationales Büro' (PT-IB) Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro: Dr. Matthias Frattini Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro: Petra Altmann |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Forschungseinrichtung, Hochschule, KMU |
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Das Interesse deutscher Wissenschaftseinrichtungen, mit Usbekistan zu kooperieren, wächst. Aber auch auf Seiten Usbekistans ist das Interesse an der Zusammenarbeit mit Deutschland sehr hoch. Beide Länder können auf langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit von Wissenschaft, Technologie und Innovation zurückblicken, die bereits mit dem Regierungsabkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit der ehemaligen Sowjetunion 1987 begann. Seit 1998 bildet ein erneuertes eigenes, bilaterales Abkommen die Grundlage der Kooperation. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Komitee für die Koordinierung der Entwicklung von Wissenschaft und Technologie beim Ministerkabinett der Republik Usbekistan (KKEWT) haben auf der Grundlage des bilateralen Abkommens am 26. März 2012 eine gemeinsame Absichtserklärung u. a. mit folgenden Zielsetzungen unterzeichnet:
Im Rahmen dieser Absichtserklärung veröffentlichen das BMBF und das KKEWT diese erste gemeinsame Bekanntmachung zur Förderung bilateraler Vorhaben und nachhaltiger institutioneller Partnerschaften. 1.2 Rechtsgrundlage In Deutschland können Vorhaben nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. In der Republik Usbekistan können Vorhaben im Einklang mit der unter Nummer 1.1 angesprochenen Absichtserklärung gefördert werden. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Staatsbudgets für die internationale Zusammenarbeit. Die Entscheidung zum Umfang der Förderung wird durch das KKEWT beim Ministerkabinett der Republik Usbekistan im Rahmen des staatlichen wissenschaftlich-technischen Programms der Republik Usbekistan getroffen. 2 Gegenstand der Förderung Schwerpunkte der Förderung sind:
Im Einklang mit den spezifischen Forschungsschwerpunkten des BMBF und dem KKEWT können Anträge für die folgenden Forschungsbereiche eingereicht werden:
Darüber hinaus können auch Anträge zu anderen thematischen Schwerpunkten der BMBF-Fachprogramme und der EU-Forschungsprogramme unterstützt werden. Darüber hinaus soll der Auf- und Ausbau von wissenschaftlichen Kooperationen zwischen deutschen Organisationen und Einrichtungen aus Usbekistan im Bereich der Innovation gefördert werden. Diese Kooperationsprojekte sollen zur Weiterentwicklung von Wissenschafts- und Innovationsaktivitäten in den oben genannten Forschungsbereichen beitragen. Anknüpfungen an bereits bewilligte Innovationsprojekte in Usbekistan sind daher erwünscht und können bezuschusst werden. 3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Deutschen Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Die in Usbekistan antragsberechtigten Einrichtungen können beim KKEWT erfragt werden. 4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Förderung gemeinsamer Maßnahmen beläuft sich in der Regel auf bis zu 30 000 Euro pro Projekt für eine Dauer von 24 Monaten, davon von deutscher Seite bis zu 20 000 Euro und von usbekischer Seite bis zu 10 000 Euro. Die Zuwendungen für deutsche Antragsteller können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE2-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann. Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden Personalausgaben/-kosten, ausgenommen wie unter Buchstabe d) beschrieben, und Ausgaben/Kosten für die übliche Grundausstattung, wie:
5 Verfahren 5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen 5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens 15. Mai 2013 über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/WTZ_UZB_2013) einzureichen. Im Falle einer Einreichung der Projektskizze in englischer Sprache ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache erforderlich. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus PT-Outline heraus) ist dem IB unverzüglich zuzusenden. Gliederung der Projektskizze: Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (zip-Archiv oder pdf-Dokument) in PT-Outline hochgeladen werden. Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten. In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden. Der Antrag ist an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist) zu senden: Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung E-Mail: Martina.Lauterbach@dlr.de Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Auch können nur Skizzen berücksichtigt werden, die sowohl auf deutscher als auch auf usbekischer Seite eingereicht wurden (siehe auch Nummer 7). 5.3 Bewertungskriterien Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung auf deutscher und usbekischer Seite über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil für Zuwendungen auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. für Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98). Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Nummer 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. Nummer 12 und 13 der NKBF 98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrechten der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren. 7 Verfahren im Partnerland 7.1 Einschaltung des Komitees für die Koordinierung der Entwicklung von Wissenschaft und Technologie und Anforderung von Unterlagen 7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren Parallel zur Einreichung in Deutschland (deutsche Wissenschaftler) müssen die usbekischen Wissenschaftler einen Antrag in russischer Sprache in elektronischer Form einreichen. Das Antragsformular kann von der offiziellen Website des KKEWT www.uzscience.uz heruntergeladen werden. Zusätzlich sind zwei rechtsverbindlich unterschriebene Versionen des Antrags dem KKEWT unverzüglich zuzusenden. Die Frist für die Einreichung der Anträge auf usbekischer Seite ist ebenfalls der 15. Mai 2013. |
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| Internationale Partner: | Usbekistan |
| Fristen: | erste Verfahrensstufe Einreichung bis 15.Mai 2013 |
| Ansprechpartner: | Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Fachliche Ansprechpartnerin beim IB: E-Mail: Kirsten.Kienzler@dlr.de Administrativer Ansprechpartner beim IB: E-Mail: Holger.Brehm@dlr.de
Fachlicher Ansprechpartner im KKEWT (Usbekistan): Abteilung für internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit Telefon: +9 98-71-2 33 24 53 |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Forschungseinrichtung, Hochschule, KMU, Industrie |
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft und Forschung. Die Türkei gehört zu den weltweit am stärksten expandierenden Volkswirtschaften. Hier besteht für beide Länder ein attraktives Kooperationspotenzial auf wissenschaftlichem und technologischem Gebiet, das von deren wissenschaftlichen Communities noch nicht angemessen wahrgenommen wird. Das Internationale Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt daher im Auftrag des BMBF gemeinsam mit TÜBITAK die Zusammenarbeit deutscher und türkischer Einrichtungen in der wissenschaftlichen Forschung, technologischen Entwicklung und Bildung zur Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Projekte, insbesondere innerhalb der thematischen Schwerpunkte des europäischen Forschungsrahmenprogramms und nationaler Forschungsprogramme. 1.2 RechtsgrundlageVorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Förderung Ziel der Förderbekanntmachung ist der Aufbau bzw. die Vertiefung der wissenschaftlichen bilateralen Kooperation zwischen deutschen und türkischen Einrichtungen. Im Kern geht es um die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und der Türkei durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Ferner wird die Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge im Rahmen europäischer Forschungsprogramme unterstützt. Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:
Folgende Maßnahmen werden u. a. unterstützt:
3. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. 4. Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)* eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Die beantragten Forschungsprojekte müssen mindestens von je einem Partner aus Deutschland und der Türkei unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (z.B. Personalkosten, Sachmittel etc.) zur Verfügung stehen. Jedem Projekt steht auf deutscher Seite sowie türkischer Seite ein Projektleiter vor, dies gilt auch wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMUs in einem Land beteiligt sind. Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden: a. Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern: o Reisen in die Türkei § Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land übernommen o Aufenthalte in der Türkei § Der Aufenthalt deutscher Projektwissenschaftler wird für eine Dauer von maximal drei Monaten jährlich mit feststehenden Pauschalen in Höhe von € 94 Euro pro Tag bzw. € 2.116 pro Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von € 70 pro Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu enrichten. b. Workshops o Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden: c. Sachmittel und sonstige Kosten o Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Transportkosten. Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich. d. Projektpauschale (20 %) für Hochschulen und Universitätskliniken e. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie: o Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation o Labor- und EDV-Ausstattung 5. Verfahren 5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt. 5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe ist zunächst eine Projektskizze in deutscher oder englischer Sprache über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/TUR_WTZ) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer englischsprachigen Projektskizze eine deutsche Zusammenfassung unerlässlich ist. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden. Part B.) einer individuellen, auf den Call abgestimmten Projektbeschreibung, welche durch eine IB-vorgegebenen Gliederung vom Antragsteller unter Benutzung eines Upload als pdf bereitgestellt wird. I. Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens II. Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten III. Ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans IV. Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse V. Zusammenarbeit mit Dritten VI. Notwendigkeit der Zuwendung VII. Anlagen In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert - ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems des Bundes "easy" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_software abgerufen oder unmittelbar beim Internationalen Büro des BMBF angefordert werden. Der Antrag ist an folgende Adresse zu senden: Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) 5.3 BewertungskriterienDie eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98). 7. Verfahren im Partnerland Die türkischen Partner müssen die auf türkischer Seite anfallende Finanzierung und Durchführbarkeit des Projekts sicherstellen. Hierzu wird kann ein Antrag beim Türkischen Wissenschafts- und Forschungsrat (TÜBITAK) gestellt werden: The Scientific and Technical Research Council of Turkey Asli Akcayoz |
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| Internationale Partner: | Türkei |
| Fristen: | laufend |
| Ansprechpartner: | Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) Fachliche Ansprechpartner beim Internationalen Büro: Administrative Ansprechpartner beim Internationalen Büro: |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Forschungseinrichtung, Hochschule, KMU |
| 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Projektskizzen bis 31.07.2013 |
| Ansprechpartner: | a) Asiatisch-Pazifischer Raum:Herr Dr. Ludwig Kammesheidt b) Lateinamerika:Frau Inge Lamberz de Bayas |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Hochschule, Forschungseinrichtung, Sonstige |
Ziel und Gegenstand Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert auf der Grundlage des „Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung“ (IEKP) wissenschaftliche Vorhaben zur Weiterentwicklung des nationalen Teils der Klimaschutzinitiative. Gefördert werden Vorhaben, die bereits gestartete Programme, Projekte und weitere strategische Einzelprojekte begleiten sowie neue Förderprogramme entwickeln. Gefördert werden Untersuchungen zu folgenden Schwerpunkten:
Ziel ist es, die bis zum Jahre 2020 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40% und danach weiter zu reduzieren. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und vergleichbare Einrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland. Eine Beteiligung der von der Bundesregierung grundfinanzierten Einrichtungen (FhG, HGF, MPG u.a.) am Ideenwettbewerb ist ausdrücklich erwünscht. Voraussetzungen Das Vorhaben muss die Verknüpfung von verschiedenen Instrumenten und eine effektive Vernetzung der Akteure berücksichtigen und übergreifende Aspekte zur Weiterentwicklung der Klimaschutzinitiative sowie des wissenschaftlichen und politischen Austauschs bereitstellen. Die Bezüge zu anderen Förderbereichen oder früheren Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder oder der EU und deren Bedeutung für den geplanten Forschungsansatz sind anzugeben. Bisherige und geplante entsprechende Aktivitäten sind zu dokumentieren. Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen sowie den Nachweis erbringen, dass sie nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten (im Sinne des EU-Beihilferechts) ausüben. Im Falle von Verbundprojekten und Kooperationen ist das Ziel des Gesamtprojektes, die Ziele der Einzelbeiträge sowie deren Zusammenwirken darzustellen. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Eine angemessene Eigenbeteiligung an der Gesamtfinanzierung der Vorhaben ist erforderlich. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Projektskizzen werden jeweils zum 31. Juli und 31. Januar eines Jahres bewertet. |
| Ansprechpartner: | Projektträger Jülich (PtJ) |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Industrie, Forschungseinrichtung, Hochschule |
Ziel und Gegenstand: Die Bundesregierung legt mit dem 6. Energieforschungsprogramm "Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung" die Grundlinien und Schwerpunkte ihrer Förderpolitik für die kommenden Jahre fest. Auch die Erfordernisse des Klimaschutzes spielen dabei eine wichtige Rolle. Das Programm ist ein gemeinsames Projekt des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Budget beträgt von 2011-2014 rund € 3,5 Mrd. Der Aufwuchs von rund 75% gegenüber der Vergleichsperiode 2006 bis 2009 speist sich großteils aus dem neu eingerichteten "Energie- und Klimafonds". Die Fördermittel sind fokussiert auf: Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicher, Netztechnologien sowie die Integration der erneuerbaren Energien in die Energieversorgung. Die Fördermittel werden strategisch auf prioritäre Bereiche fokussiert, die für den beschleunigten Umbau der Energieversorgung Deutschlands wichtig sind: Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicher, Netztechnologien sowie die Integration der erneuerbaren Energien in die Energieversorgung. Voraussetzungen: Die Projektförderung erfolgt in Form von Zuwendungen für Forschungsvorhaben, die im Markt nicht realisierbar sind, bzw. für Projekte, die eine erste praktische Anwendung verbesserter oder neuer Energietechnologien demonstrieren wollen. Die Projektförderung ist ein Instrument zur Unterstützung von thematisch und zeitlich abgegrenzten Vorhaben mit hohem Risiko und von bundesweitem Interesse. Sie wird nur in den Fällen eingesetzt, in denen der Markt in absehbarer Zeit die neuen technischen Entwicklungen nicht von selbst erbringen kann. Die Projektförderung erfolgt häufig in Form der Verbundforschung, bei der Hochschulen und Forschungsinstitute im Verbund mit Unternehmen vorwettbewerblich zusammenarbeiten. Ziel ist, durch eine arbeitsteilige, übergreifende Bearbeitung komplexer und nur längerfristig zu lösender Problemstellungen bestehende Energietechnologien zu verbessern bzw. neue Energietechnologien zu entwickeln. Das Vorhaben muss in der Regel in Deutschland durchgeführt und verwertet werden. Ferner müssen Antragsteller grundsätzlich einen Eigenanteil in das Forschungsprojekt einbringen. Art und Höhe der Förderung Die Zuwendungen werden in Form von Teilfinanzierungen zur Anteils-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung oder – in Ausnahmefällen – auch zur Vollfinanzierung eines Projektes gewährt. Bei Antragstellern aus öffentlichen Einrichtungen sind die Projektausgaben Bemessungsgrundlage für die Höhe der Förderung. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bilden die Projektkosten einschließlich der Gemeinkosten die Basis für die Förderung. Die Förderquoten können maximal die durch den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation der Europäischen Union vorgegebene Höhe annehmen, die z. B. bei anwendungsorientierten Projekten, wie sie in der Regel von Industrieunternehmen durchgeführt werden, 50 % der Kosten beträgt. Universitäten können mit einer Förderquote bis zu 100 % unterstützt werden. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Das Programm tritt ab 01. September 2011 in Kraft und läuft bis 2014. In diesem Zeitraum können laufend Projekte im Rahmen der Fristen, die in den jeweiligen Förderbekanntmachungen genannt werden, eingereicht werden. |
| Ansprechpartner: | Ansprechpartner: Windenergie Photovoltaik Geothermie NT-Solarthermie Solarthermische Kraftwerke Integration erneuerbarer Energien und regenerative |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | KMU, Sonstige, Hochschule |
Vorbemerkungen Ziele der Förderung und Zuwendungszweck
1) Anreiz für Unternehmen zur Erstellung von Anpassungskonzepten, 2) Förderung von Bildungsangeboten im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, 3) Förderung kommunaler Leuchtturmvorhaben sowie interkommunaler oder regionaler Verbünde beim Aufbau von Kooperationen, der Erstellung von Konzepten und deren pilothafte Umsetzung zur Anpassung an den Klimawandel, mit dem Ziel, die Risikovorsorge und langfristige Einbeziehung von Klimawandelaspekten in allen klimasensiblen Entscheidungen, Planungen und Aktivitäten voranzubringen. Die vorliegende Förderbekanntmachung flankiert und ergänzt dabei bestehende Förderprogramme der Bundesebene zur Unterstützung kommunaler und regionaler Akteure für den Bereich Anpassung (wie KLIMZUG, klimazwei, Klima-MORO) und die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative im Bereich Klimaschutz.
Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände, kleinere / mittlere Unternehmen, Initiativen und Organisationen, die sich im Bereich Anpassung an den Klimawandel engagieren. Antragsberechtigt sind auch rechtlich selbständige landeseigene Einrichtungen oder Stiftungen (des öffentlichen Rechts) sowie öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Hochschulen bzw. deren Träger. Es sind nur juristische Personen antragsberechtigt. - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) für ausgabenbasierte Projekte, - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) für kostenbasierte Projekte, - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK), Wenn es sich bei den Antragstellern um Unternehmen im Sinne des europäischen Beihilferechts (Art.107 f AEUV) handelt, muss die Förderung die Regelungen der De-minimis-Verordnung (max. 200.000 € in drei Steuerjahren) oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (u.a. Beschränkung auf bestimmte beihilfefähige Kosten und bestimmte Beihilfeintensitäten, AGVO) einhalten. Dabei sind auch die einschlägigen Regelungen zur Kumulierung mit anderen staatlichen Fördermitteln zu beachten. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | laufend |
| Ansprechpartner: | Projektträger Jülich sowie parallel in elektronischer Form an ptj-ksi@fz-juelich.de |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | KMU, Industrie, Forschungseinrichtung, Hochschule, Sonstige |
| Öffentliche Ausschreibung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 10 Sicherheitsleistungen: |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | 04.06.2013, 10:00 Uhr |
| Ansprechpartner: | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| AUFTRAGSGEGENSTAND 1) Beschreibung 1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: 1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: 1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Ziel des Forschungsvorhabens: Es soll in einer ersten Phase (6 Monate)
In einer zweiten Phase (6 Monate) sollen die Forschungsnehmer
2) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN 3) Bedingungen für den Auftrag 3.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: 3.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: 3.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: 4) Teilnahmebedingungen Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken: 4.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 4.3) Technische Leistungsfähigkeit: 4.4) Vorbehaltene Aufträge: 5) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge 5.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18.03.2013 16:30 Uhr Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 10.04.2013 |
| Ansprechpartner: | Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) |
| Link: | weitere Informationen |
Berlin| Antragsberechtigte: | Forschungseinrichtung, KMU, Sonstige, Hochschule |
Ziel und Gegenstand: Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Berliner Umweltsituation, zur Steigerung des umweltverträglichen Wachstums der Berliner Wirtschaft und zur Stabilisierung der nachhaltigen Beschäftigung zu leisten. Aufbauend auf dem im Jahre 2007 abgeschlossenen UEP I werden vielfältige Aktivitäten zur Entlastung unserer Umwelt in Berlin gefördert. Besonderes Augenmerk im UEP II gilt der Verbindung von Umweltschutz und technischer Innovation. Insbesondere gilt es, die Belange des Klimaschutzes stärker zu berücksichtigen. Mit Hilfe des UEP II sollen die Folgen des Klimawandels für Berlin zunächst eingehend untersucht und prognostiziert werden. Auf der Basis verlässlicher Informationen und Einschätzungen sind dann Strategien für die Bekämpfung bzw. Milderung der Folgen des Klimawandels zu entwickeln. Ein weiterer Schwerpunkt des UEP II ist die Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen, also von Lärmbelästigungen und Luftverschmutzungen, die vom Verkehr ausgehen. Die sog. Mischwasserkanalisation führt insbesondere bei starken Niederschlägen zu einer Vermischung von Abwasser und Regenwasser und damit zu einer erheblichen Belastung der Gewässer. Durch technische Innovation soll dieser Zustand schrittweise verbessert werden. Auch hierbei soll das UEP II unterstützen. Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind:
Art und Höhe der Förderung: Es werden Zuschüsse gewährt. Gefördert werden können nur solche Projekte, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurden. Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf Basis der Förderempfehlung des Programmträgers B.&S.U. mbH. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die konkrete Förderquote wird in einer Einzelfallentscheidung nach Maßgabe des Umweltentlastungseffektes festgelegt. Die Förderhöhe ist teilweise auch abhängig vom Fördergebiet, siehe Link, sowie von der finanziellen Situation des Antragstellers. Link zur Fördergebietsabfrage (nur zutreffend für KMUs) Der Förderantrag ist schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular zu stellen. Es wird empfohlen, vorab auf Basis einer Projektskizze ein Beratungsgespräch mit dem Programmträger (B.&S.U. mbH) zu führen (Details siehe unter „Antragsverfahren“.)
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Die Gültigkeit der Förderrichtlinie endete am 31. Dezember 2011. Eine Verlängerung der Laufzeit bis zum 31. Dezember 2015 ist vorgesehen. |
| Ansprechpartner: | Kontakt B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH Tel: 030/39042-0 Das UEP-Team Koordination: |
| Link: | weitere Informationen |






