Chronologie der Klimapolitik

Die Klimapolitik hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten zunehmend als Teil der Umweltpolitik etabliert und hat auch auf internationaler Ebene hohe Priorität. Die Ursachen und Folgen der globalen Erwärmung sollen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit verhindert oder eingedämmt werden. Die Ursprünge der internationalen Klimapolitik liegen dabei fast vier Jahrzehnte zurück.

Globale Klimapolitik

1972
United Nations Conference on the Human Environment (UNCHE ) in Stockholm
Gründung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP)

1979
Erste Weltklimakonferenz in Genf (WCC1) der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). Daraus entstanden sind das Weltklimaprogramm (WCP) und das Weltklimaforschungsprogramm (WCRP).

1987
Beschluss des Montreal Protokolls:
Verpflichtung zur Reduzierung und anschließender Abschaffung von Ozonschicht-zerstörenden Emissionen

1988
Gründung des Intergovenmental Panel on Climate Change (IPCC)

1989
Inkrafttreten des Montreal Protokolls

1990
Zweite Weltklimakonferenz (WCC2) der WMO in Genf
Erster Sachstandsbericht (pdf) des IPCC (FAR)

1992
UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED), Rio de Janeiro
Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention (pdf) der Vereinten Nationen (UNFCCC)

1994
Inkrafttreten des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderung

1995
1. Vertragsstaatenkonferenz (COP 1) der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) in Berlin
Die Vertragsstaatenkonferenz findet ab jetzt jährlich statt.
Zweiter Sachstandsbericht (pdf) des IPCC (SAR)

1997
3. Vertragsstaatenkonferenz in Kyoto (COP3)
Verabschiedung des Kyoto-Protokolls (pdf)

2001
Dritter Sachstandsbericht (pdf) des IPCC (TAR)

2005
Kyoto-Protokoll tritt in Kraft
Erste Verpflichtungsperiode 2008 – 2012

2007
13. Vertragsstaatenkonferenz in Bali (COP 13)
Beschluss der Bali-Roadmap (pdf)
Vierter Sachstandsbericht (pdf) des IPCC (AR4)

2008
Die Regierungschefs der G8-Staaten verständigen sich bei ihrem Gipfeltreffen in Japan auf das Ziel der Halbierung des globalen Kohlendioxidausstoßes bis zum Jahre 2050. Die Beschlüsse der G8 sind rechtlich nicht verbindlich, entfalten aber eine politische Bindewirkung.

2009
Dritte Weltklimakonferenz der WMO (WCC-3) in Genf
15. Vertragsstaatenkonferenz in Kopenhagen, Dänemark (COP 15)

Die Klimakonferenz 2009 (COP 15) in Kopenhagen schloss mit einer völkerrechtlich unverbindlichen Erklärung, dem Copenhagen Accord (pdf)  ab. Sie erzielte nicht das erhoffte Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls. Im Copenhagen Accord sind die beteiligten Länder darüber übereingekommen, dass:

  • der Temperaturanstieg global unter 2 Grad Celsius begrenzt werden soll, und dass dafür die Treibhausgasemissionen erheblich gesenkt werden müssen. Weiterhin einigten sich die Länder darauf, dass diese Reduzierung der Treibhausgase notwendig ist und schnellstmöglich umgesetzt werden soll.
  • sich alle Länder der Herausforderung der Anpassung an den Klimawandel stellen müssen. Die Industrieländer sind sich einig darüber, dass sie die Entwicklungsländer finanziell, technisch und beratend unterstützen müssen, um deren Anpassung an den Klimawandel möglich zu machen.
  • die Industrieländer bis zum 31. Januar 2010 quantifizierte und landesweite Emissionsreduktionsziele für 2020 vorlegen und umsetzen. Die Entwicklungsländer sagen bis zum gleichen Zeitpunkt zu, "national angemessene Emissionsminderungsmaßnahmen" zu benennen und umzusetzen. Inselstaaten sowie die am wenigsten entwickelten Länder können freiwillig Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen treffen.
  • sie die Bedeutung der Verringerung von Emissionen aus Entwaldung und Walddegradierung anerkennen sowie die Notwendigkeit sehen, einen Mechanismus (REDD+) einzurichten.
  • die Entwicklungsländer bei Fortschritt und Transparenz eine angemessene Finanzierung zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen erhalten. Für den Zeitraum 2010 - 2012 soll die Finanzierung 30 Mrd. US-Dollar betragen. Bis zum Jahr 2020 soll sie auf 100 Mrd. US-Dollar jährlich erhöht werden.

140 Parteien haben bis zum November 2010 dem Copenhagen Accord zugestimmt. Auf der Grundlage des Copenhagen Accord haben die einzelnen Länder ihre nationalen Emissionsziele an das UNFCCC Sekretariat gemeldet.

 

2010
16. Vertragsstaatenkonferenz (COP 16) in Cancún, Mexiko

Festlegung von Zielen und Rahmenbedingungen für ein post-Kyoto-Abkommen, die in der 17. Vertragsstaatenkonferenz 2011 in Durban, Südafrika, in einen internationalen Klimavertrag für eine nachfolgende Verpflichtungsperiode münden sollen.

Cancún Vereinbarung unter der Klimarahmenkonvention (pdf)
Ergebnis der Arbeitsgruppe unter dem Kyoto-Protokoll (pdf)

Erstmals offizielle Anerkennung des 2-Grad-Ziels durch die Staatengemeinschaft.

2011
Zweiter Petersberger Klimadialog, Bonn
17. Vertragsstaatenkonferenz (COP 17) in Durban, Südafrika

Bis 2015 soll ein neues verbindliches Klimaabkommen beschlossen werden und 2020 in Kraft treten. Das neue Abkommen soll für alle Staaten gelten.
Es wird außerdem beschlossen, dass das Kyoto-Protokoll 2013 in einem zweiten Verpflichtungszeitraum bis 2020 fortgeführt wird.
Der Green Climate Fund (GCF) soll 2012 arbeitsfähig gemacht werden. Seine Finanzierung ist jedoch noch unsicher.

IPCC-Sonderbericht Erneuerbare Energiequellen und Klimawandel (SRREN) (pdf).

IPCC-Sonderbericht Risikomanagement von Extremereignissen und Desastern zur Anpassung an den Klimawandel (SREX) (pdf).
Kernaussagen des SREX-Berichtes (pdf). 

2012
Dritter Petersberger Klimadialog, Bonn

Im November veröffentlicht die Weltbank die vom Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung erstellte Studie „Turn Down the Heat – Why a 4°C Warmer World Must be Avoided“ (pdf).

Der im November veröffentlichte „Emissions Gap Report 2012“ (pdf) des United Nations Environment Programm (UNEP) zeigt, dass die Lücke zwischen den (zur Erreichung des 2°C Ziels) zulässigen Emissionen und den tatsächlichen Emissionen größer wird.

18. Vertragsstaatenkonferenz (COP 18) in Doha, Katar

Die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (Kyoto II) wird verabschiedet und beginnt 2013. Russland, Kanada, Japan und Neuseeland sind an der zweiten Verpflichtungsperiode nicht mehr beteiligt. Damit deckt Kyoto II nur noch rund 15 Prozent der THG-Emissionen ab.
Das Arbeitsprogramm zur Aushandlung eines Klimaschutzabkommens bis 2015 und zur Anhebung der Minderungsbeiträge vor 2020 wird festgelegt.
Es wird beschlossen, dass mindestens 100 Milliarden Dollar pro Jahr ab 2020 aus öffentlichen, privaten und sonstigen Mitteln in den Green Climate Fund  fließen sollen, um Entwicklungsländer bei Klimaschutz und der Bewältigung von Klimafolgen zu unterstützen.

2013
Ende des Jahres wird der in Cancún beschlossene Green Climate Fund (GCF) in Sengdo bei Seoul (Südkorea) seine Arbeit aufnehmen. Der Fonds soll Entwicklungsländer bei der Vermeidung von Emissionen und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützen. Auf dem Klimagipfel Ende 2013 in Warschau sollen hierzu die ersten substanziellen Zusagen der Industrieländer vorliegen.


EU-Klimapolitik

1987
Einheitliche Europäische Akte, Erweiterung der Kompetenzen der EU im Umweltschutz

1990
Verabschiedung der Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur (EEA)

1997
Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls
Das Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen um 8 % zu reduzieren, soll gemäß Kyoto-Protokoll bis zum Jahr 2012 erreicht werden. Nach dem Prinzip der Lastenteilung, burden sharing, ist die Emissionsreduktionsverpflichtung der EU auf die einzelnen Mitgliedsstaaten aufgeteilt. Bei der Aufteilung wurde der volkswirtschaftliche Entwicklungsstand jedes EU-Mitgliedstaats berücksichtigt.

Reduktions-verpflichtung der EU-15

Reduktions-ziele

(Basis 1990)

Neue EU-Mitglieder mit individuellen Zielen

Reduktions-ziele

Belgien

- 7,5%

Bulgarien

- 8,0 %

Dänemark

- 21%

Estland

- 8,0%

Deutschland

- 21%

Lettland

- 8,0%

Finnland

+/- 0,0%

Litauen

- 8,0%

Frankreich

+/- 0,0%

Polen

- 6,0%

Griechenland

+ 25,0%

Rumänien

- 8,0%

Großbritannien

- 12,5%

Slowakische Republik

- 8,0%

Italien

- 6,5%

Slowenien

- 8,0%

Irland

+ 13,0%

Tschechische Republik

- 8,0%

Luxemburg

- 28,0%

Ungarn

- 6,0%

Niederlande

- 6,0%

 

 

Österreich

- 13,0%

 

 

Portugal

+ 27,0%

 

 

Spanien

+ 15,0%

 

 

Schweden

+ 4%

 

 

EU-Durchschnitt

- 8%

 

Tabelle burden sharing, eigene Darstellung, Quelle: EU-Kommission, 4.10.2010

 

2000
Einrichtung des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP)
Ziel des ECCP ist es, die Verpflichtung gemäß Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997, die Treibhausgasemissionen um 8% zu reduzieren, zu erfüllen.

2003
Beschluss eines Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS)

2005
Start des zweiten Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP II)
Inkrafttreten des EU-ETS (1. Handelsperiode bis 2007)

2007
Beschluss der inzwischen weltweit beachteten „20-20-20-Ziele“: Darin verpflichten sich die 27 Mitgliedsstaaten bis 2020:

- die Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % gegenüber 1990 zu reduzieren,
- eine Energieeffizienzsteigerung in Richtung 20 % anzustreben,
- einen Anteil von 20 % erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch  zu erreichen.

2008
Verabschiedung des Europäischen Klima- und Energiepakets
Das Paket beinhaltet u.a. Rechtsvorschriften, die auf eine Verringerung der CO2-Emissionen aus neuen Kraftfahrzeugen und Verkehrskraftstoffen zielen.
Der Anteil der erneuerbaren Energien soll bis 2020 auf 20% erhöht werden.
Im selben Zeitraum soll die Energieeffizienz um 20% gesteigert werden.

2010
EU-Kommission richtet neue Generaldirektion Klimapolitik (CLIM) ein.

Der Rat der EU bekräftigte im Oktober 2010 den Willen, Maßnahmen zu ergreifen, um ein verbindliches, internationales Übereinkommen in Cancún zu erzielen. Er bestärkte damit sein konditioniertes Angebot zu den Klimaverhandlungen in Cancún, das Teil der EU-Verhandlungsposition ist. Danach bietet die EU eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 30% - statt der bisher angestrebten 20% - gegenüber dem Niveau von 1990 an. Voraussetzung dafür ist, dass sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduktionen verpflichten und die weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer einen angemessenen Beitrag leisten.  Vorbereitung auf COP16 und CMP 6 (pdf)

2011
Zur Umsetzung der europäischen Klimaschutzziele legt die EU-Kommission am 8.3.2011 den Europäischen Energieeffizienzplan (pdf) vor. Im Dezember 2011 folgt der Energiefahrplan 2050 / Energy Roadmap 2050. Er skizziert Elemente einer langfristigen Energiestrategie, um bis zum Jahr 2050 85-90% der EU-Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Wert des Jahres 1990 einzusparen. Mit der derzeitigen Politik würden die CO2-Emissionen bis 2050 lediglich um 40% gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden. Der Energiefahrplan 2050 zeigt Grundzüge einer europäischen Energiestrategie mit Wirkung über das Jahr 2020 hinaus auf. Dabei wird berücksichtigt, dass es für die Mitgliedstaaten eine Vielzahl an Wegen hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung geben kann. Bei der Wahl des nationalen Energiemix gilt das Subsidiaritätsprinzip.

Position der EU (pdf) für die Verhandlungen bei der Weltklimakonferenz (COP17) in Durban, Südafrika

2012
Seit 2012 werden Luftverkehrsunternehmen, die im Europäischen Wirtschaftsraum starten oder landen, in den europäischen Emissionhandel mit einbezogen.

Im Dezember tritt die neue Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung der vorherigen Richtlinien in Kraft. Damit das Ziel der Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020 erreicht werden kann, sind zahlreiche Energieeffizienzaktivitäten vorgesehen, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden sollen beziehungsweise müssen.

2013
Mit der dritten Handelsperiode für den Zeitraum 2013 bis 2020 wird das Europäische Emissionshandelsystem weitreichend harmonisiert: Neben der gemeinsamen Obergrenze für Treibhausgas-Emissionen gelten nun in allen EU-Mitgliedstaaten dieselben Regeln für die Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen. Außerdem legt die Europäische Kommission verbindliche Anforderungen für die Überwachung von Treibhausgasemissionen fest und führt ein gemeinsames Emissionshandelsregister ein.

Im Herbst findet die Hauptversammlung der UN-Sonderorganisation für Internationale Zivilluftfahrt (ICAO) statt. Die EU verlangt, dass die ICAO bis dahin eine internationale Lösung für die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel präsentiert.

Die Europäische Kommission überprüft ihre Politik, Gesetzgebung und Maßnahmen zur Luftqualität. Die neuen, möglicherweise legislativen Vorschläge, der Kommission sollen im Laufe diesen Jahres erarbeitet werden."


Deutsche Klimapolitik

1974
Gründung des Umweltbundesamtes (UBA)

1986
Gründung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

1987
Einberufung der Enquete-Kommission “Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre“

1990
Beschluss des Bundeskabinetts über ein nationales CO2-Minderungsprogramm zum Klimaschutz
Verabschiedung des "Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz" (Stromeinspeisungsgesetz)
Gründung der interministeriellen Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion"

1992
Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC)

1999
Einführung der Ökosteuer

2000
Inkrafttreten des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Verabschiedung eines Nationalen Klimaschutzprogramms (pdf), Ziel der Senkung des CO2-Ausstoßes um 25% bis zum Jahr 2005 gegenüber 1990.

2002
Ratifizierung des Kyoto-Protokolls, Zielsetzung zur Senkung der deutschen Treibhausgas-Emissionen um -21% bis 2012 gegenüber 1990

2005
Fortschreibung des Nationalen Klimaschutzprogramms (pdf)

2007
Zielsetzung (pdf) der Bundesregierung zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 40% gegenüber 1990.

Beschluss des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms (IEKP (pdf)) zur Emissionsminderung. Das IKEP umfasst 29 Gesetze und Maßnahmen. Beispielsweise sollen der Anteil von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bis 2020 verdoppelt und so auf etwa 25 % erhöht werden sowie die Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz erleichtert werden.

2008
Beginn der Nationalen und der Internationalen Klimaschutzinitiative des BMU zur Umsetzung konkreter Klimaschutzprojekte in Deutschland sowie in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Das Bundeskabinett beschließt die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel.

2010
Beschluss des Energiekonzepts 2050

Das im Oktober 2010 vom Bundestag beschlossene Energiekonzept (pdf) der Bundesregierung benennt die klimapolitischen Ziele für Deutschland:

Senkung der Treibhausgasemissionen:

§  bis 2020 um 40%
§  bis 2030 um 55%
§  bis 2040 um 70%
§  bis 2050 um 80-95%

2011
In seinem Hauptgutachten "Welt im Wandel. Gesellschaftsvertrag für eine große Transformation" begründet der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) die Notwendigkeit einer post-fossilen Wirtschaftsweise, zeigt die Machbarkeit der Wende zur Nachhaltigkeit auf und präsentiert zehn konkrete Maßnahme-Bündel zur Beschleunigung des erforderlichen Umbaus.

Beschluss des Atomausstiegs und der Energiewende  im Sommer im Bundestag.

Der Atomausstieg soll bis 2022 zeitlich gestaffelt erfolgen.
Bis 2020 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien auf mindestens 35 Prozent erhöht werden.

Gleichzeitig wurde der beschleunigte Ausbau der Energienetze beschlossen.

Beschluss des Aktionsplans (pdf) zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) vom Dezember 2008.

2012
Die Bundesregierung veröffentlicht den ersten Monitoringbericht „Energie der Zukunft“ 2012 (pdf). Der Bericht bildet das Fortschreiten der Energiewende ab.