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Freitag, 18. Mai 2012
KlimaFörderung
Auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gibt es ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten in der Klima- und Klimafolgenforschung. Die Datenbank „KlimaFörderung“ informiert über aktuelle Förderprogramme und Ausschreibungen. Die Datenbank gibt auch Auskunft über klimarelevante Vergabebekanntmachungen.
bundesweit| Antragsberechtigte: | Hochschule, Forschungseinrichtung, KMU |
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Der wirtschaftliche Aufstieg der Republik Korea und die damit einhergehende rasche Entwicklung der koreanischen FuE-Landschaft haben in den letzten Jahren die Bedeutung dieses Landes für die wissenschaftlich-technologische Kooperation deutlich erhöht. In der Bildung und Forschung nimmt das Land mit Ausgaben von mittlerweile knapp 3,5 % des BIP im internationalen Vergleich eine Spitzenposition ein und liegt damit deutlich über dem OECD-Durchschnitt. 1.2 RechtsgrundlageVorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung Die Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung richten sich nach den Schlüsseltechnologien der "Hightech-Strategie 2020" des BMBF: Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation. Auf koreanischer Seite ergeben sich die Schwerpunktthemen insbesondere aus der "577 Initiative" der koreanischen Regierung. 3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Zeichnen sich im Rahmen bestehender Kooperationen kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten ab, können auch kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)* mit Sitz in Deutschland gefördert werden. 4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht zurückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. a. Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern: o Flugtickets: Hin- und Rückflug Economy-Class (vom Abreiseort bis zum Ort des Partners) bis zu einer Höhe von maximal 1 300 €; o Tagegelder: Der Aufenthalt wird mit feststehenden Pauschalen bezuschusst. Aufenthalte bis zu 22 Tagen werden mit 107 € pro Tag bezuschusst. Aufenthalte von 23 bis 30 Tagen werden mit einer Pauschale von 2 392 € bezuschusst, Aufenthalte ab dem 31. Tag mit 80 € pro Tag. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten. Der Aufenthalt wird für eine Dauer von maximal drei Monaten unterstützt. b. Ausgaben für Veranstaltungen: c. Sachmittel: d. Personalkosten: 5 Verfahren 5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt. Internationales Büro des Bundesministeriums Fachliche Ansprechpartnerin beim IB: Administrative Ansprechpartnerin beim IB: 5.2 Vorlage von Anträgen und Entscheidungsverfahren Das Förderverfahren ist zweistufig. Mit der Skizze soll eine Vorhabenbeschreibung von maximal 10 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5-zeilig) hochgeladen werden (weitere Angaben wie Willenserklärung der beteiligten Partner, Lebensläufe, Listen der aktuellen und relevanten Publikationen können im Anhang aufgeführt werden). 1. Titel und Gegenstand der Förderung (maximal eine Seite) 2. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und zu beteiligten Partnern (fachliche Qualifikation) (maximal eine Seite) 3. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit Korea/dem Partner (maximal eine Seite) 4. Begründung der inhaltlichen Schwerpunkte (Stand der Forschung, wissenschaftliche Ziele, Situation in Korea, geplante Pilotmaßnahmen, Bezug zur Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung/forschungsrelevanten Programmen des BMBF) (maximal zwei Seiten) 5. Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele der Bekanntmachung (Verwertung, Beitrag zur bilateralen Zusammenarbeit, Weiterführung der Maßnahme nach Förderung) (maximal zwei Seiten) 6. Detaillierter Finanzierungsplan, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten (vgl. Nummer 4) mit Angaben zur geplanten Eigenfinanzierung (maximal eine Seite) 7. Detaillierter Zeit- und Arbeitsplan (maximal zwei Seiten). Die Anträge können auf Deutsch oder Englisch erstellt werden. Im Falle der englischen Antragstellung ist eine deutsche Zusammenfassung erforderlich. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens und ggf. die Aufforderung zur Einreichung eines Formantrags wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. 5.2.2 Förmlicher FörderantragIn der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" des BMBF zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98). 7 Verfahren im Partnerland Vom südkoreanischen Partner sind jeweils komplementäre Anträge bei der National Research Foundation of Korea (NRF), Center for International Affairs zu stellen. Wird beispielsweise die Durchführung eines Workshops in Deutschland beantragt, sollte der koreanische Partner einen Antrag auf Förderung der Reise- und Aufenthaltskosten bei der NRF einreichen. Wird ein Workshop in Korea durchgeführt, sollte der deutsche Partner einen Antrag auf Förderung der Reise- und Aufenthaltskosten beim Internationalen Büro einreichen. Seitens NRF wurde hierfür eine vergleichbare koreanische Ausschreibung mit identischer Einreichungsfrist veröffentlicht. Ansprechpartner in Korea ist: Mr. Choi Won Keun |
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| Internationale Partner: | Republik Korea |
| Fristen: | 31. Mai 2012 |
| Ansprechpartner: | Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt. Internationales Büro des Bundesministeriums Fachliche Ansprechpartnerin beim IB: Administrative Ansprechpartnerin beim IB: Bei technischen Fragen zur webbasierten Antragstellung (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) wenden Sie sich bitte an: Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Herrn Maik Brattan Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn E-Mail: maik.brattan@dlr.de Telefon: +49 (0)2 28 38 21-16 51. |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Forschungseinrichtung, Hochschule, KMU |
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Ziel des Programms ist es, neue Kooperationen, z.B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen. Das Programm erleichtert die bilaterale Kooperation zwischen Wissenschaftlern in Chile und Deutschland durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-) Delegationen. Die gemeinsame deutsch-chilenische Ausschreibung erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und basiert auf dem deutsch-chilenischen Abkommen über Wissenschaft und Technologie von 1970. 1.2 RechtsgrundlageVorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Chile , durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:
3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU)* . Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. 4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Chile unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen. Jedem Projekt steht auf deutscher Seite sowie chilenischer Seite ein Leiter vor, dies gilt auch wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMUs in einem Land beteiligt sind. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (in Chile bei CONICYT und in Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur einseitig gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können. Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden: a. Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern: b. Projektpauschale (20 %) für Hochschulen und Universitätskliniken c. Sachmittel: d. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden: o Personalkosten/-ausgaben o Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation o Labor- und EDV-Ausstattung 5 Verfahren 5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von UnterlagenMit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt: Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro: Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro: 5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und EntscheidungsverfahrenDas Förderverfahren ist zweistufig. 1. Titel 2. Gegenstand der Förderung 3. Kontaktdaten des deutschen Projektkoordinators 4. Kontaktdaten der in- und ausländischen Partner (sofern vorhanden) 5. Letter of Intent des ausländischen Projektpartners 6. Inhaltliche Zusammenfassung der geplanten Aktivität 7. Fachliche Antragsbeschreibung 8. Detaillierter Zeit- und Arbeitsplan (Anlage 1) 9. Detaillierter Finanzplan mit ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Positionen und Darstellung der geplanten Eigenfinanzierung In der zweiten Verfahrensstufe werden die Institutionen von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert -ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag ist unter Beachtung der Vorlagefrist an folgende Adresse zu senden: Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) 5.3. BewertungskriterienDie eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98). Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Ziffer 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. Ziffer 12 und 13 der NKBF 98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Zuwendungsvertrag zu vereinbaren. 7 Verfahren im Partnerland Die chilenischen Partner müssen ihren Antrag bei der Comisión Nacional de Investigación Científica y Tecnologia, CONICYT, einreichen: Departamento de Relaciones Internacionales Ansprechpartner: |
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| Internationale Partner: | Chile |
| Fristen: | 18. Juni 2012 |
| Ansprechpartner: | Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro: Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro: |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Forschungseinrichtung, Hochschule, KMU, Industrie |
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft und Forschung. Die Türkei gehört zu den weltweit am stärksten expandierenden Volkswirtschaften. Hier besteht für beide Länder ein attraktives Kooperationspotenzial auf wissenschaftlichem und technologischem Gebiet, das von deren wissenschaftlichen Communities noch nicht angemessen wahrgenommen wird. Das Internationale Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt daher im Auftrag des BMBF gemeinsam mit TÜBITAK die Zusammenarbeit deutscher und türkischer Einrichtungen in der wissenschaftlichen Forschung, technologischen Entwicklung und Bildung zur Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Projekte, insbesondere innerhalb der thematischen Schwerpunkte des europäischen Forschungsrahmenprogramms und nationaler Forschungsprogramme. 1.2 RechtsgrundlageVorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Förderung Ziel der Förderbekanntmachung ist der Aufbau bzw. die Vertiefung der wissenschaftlichen bilateralen Kooperation zwischen deutschen und türkischen Einrichtungen. Im Kern geht es um die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und der Türkei durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Ferner wird die Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge im Rahmen europäischer Forschungsprogramme unterstützt. Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:
Folgende Maßnahmen werden u. a. unterstützt:
3. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. 4. Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)* eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Die beantragten Forschungsprojekte müssen mindestens von je einem Partner aus Deutschland und der Türkei unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (z.B. Personalkosten, Sachmittel etc.) zur Verfügung stehen. Jedem Projekt steht auf deutscher Seite sowie türkischer Seite ein Projektleiter vor, dies gilt auch wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMUs in einem Land beteiligt sind. Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden: a. Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern: o Reisen in die Türkei § Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land übernommen o Aufenthalte in der Türkei § Der Aufenthalt deutscher Projektwissenschaftler wird für eine Dauer von maximal drei Monaten jährlich mit feststehenden Pauschalen in Höhe von € 94 Euro pro Tag bzw. € 2.116 pro Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von € 70 pro Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu enrichten. b. Workshops o Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden: c. Sachmittel und sonstige Kosten o Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Transportkosten. Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich. d. Projektpauschale (20 %) für Hochschulen und Universitätskliniken e. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie: o Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation o Labor- und EDV-Ausstattung 5. Verfahren 5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt. 5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe ist zunächst eine Projektskizze in deutscher oder englischer Sprache über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/TUR_WTZ) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer englischsprachigen Projektskizze eine deutsche Zusammenfassung unerlässlich ist. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden. Part B.) einer individuellen, auf den Call abgestimmten Projektbeschreibung, welche durch eine IB-vorgegebenen Gliederung vom Antragsteller unter Benutzung eines Upload als pdf bereitgestellt wird. I. Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens II. Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten III. Ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans IV. Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse V. Zusammenarbeit mit Dritten VI. Notwendigkeit der Zuwendung VII. Anlagen In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert - ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems des Bundes "easy" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_software abgerufen oder unmittelbar beim Internationalen Büro des BMBF angefordert werden. Der Antrag ist an folgende Adresse zu senden: Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) Ansprechpartner für fachliche Fragen ist: Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Maik Brattan 5.3 BewertungskriterienDie eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98). 7. Verfahren im Partnerland Die türkischen Partner müssen die auf türkischer Seite anfallende Finanzierung und Durchführbarkeit des Projekts sicherstellen. Hierzu wird kann ein Antrag beim Türkischen Wissenschafts- und Forschungsrat (TÜBITAK) gestellt werden: The Scientific and Technical Research Council of Turkey Asli Akcayoz |
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| Internationale Partner: | Türkei |
| Ansprechpartner: | Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) Fachliche Ansprechpartner beim Internationalen Büro: Administrative Ansprechpartner beim Internationalen Büro: Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Maik Brattan |
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bundesweit| Antragsberechtigte: | Industrie, KMU, Forschungseinrichtung, Hochschule, Sonstige |
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Mit der Förderung von transdisziplinären Innovationsgruppen verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, in Anlehnung an Modul B der laufenden Fördermaßnahme und den dort adressierten Themenfeldern, weitere Systemlösungen für das nachhaltige Landmanagement zu initiieren. Für die angestrebte Systemlösung sollen die FuE-Arbeiten unter Einbeziehung der Kenntnisse aus der Innovationsforschung mit einer Innovationsanalyse und der darauf aufbauenden Entwicklung eines Innovationskonzeptes verknüpft werden.
Die Fördermaßnahme unterstützt neben den bereits genannten nationalen Zielsetzungen die Umsetzung der "Strategie Europa 2020" der EU. Ziel dieser Strategie ist es, in Europa ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum voranzutreiben. Um das gesetzte Ziel zu erreichen, hat die EU Kommission sieben Leitinitiativen initiiert. Zur Umsetzung sind auf nationaler und europäischer Ebene verschiedene Maßnahmen notwendig. Die Förderung von transdisziplinären Innovationsgruppen trägt insbesondere zur Leitinitiative "Innovationsunion" bei. 1.2 RechtsgrundlageVorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung Gegenstand der Bekanntmachung ist die Förderung von Innovationsgruppen auf dem Gebiet des nachhaltigen Landmanagements. In Innovationsgruppen arbeiten unterschiedliche Disziplinen aus Wissenschaft, Wirtschaft sowie Behörden und Gesellschaft an zukunftsorientierten und tragfähigen Systemlösungen für das nachhaltige Landmanagement.
Innovationskompetenz für das nachhaltige Landmanagement umfasst daher Wissen, Erfahrungen sowie methodische Kompetenzen. Im Zuge der Forschungsarbeiten sollen die Mitglieder der Innovationsgruppen Kenntnisse zu Innovationsprozessen und deren Management erwerben bzw. weiterentwickeln.
Ein erster Entwurf des Innovationskonzepts ist eineinhalb Jahre vor Ende der Förderung vorzulegen. 3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen, Gebietskörperschaften, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU -, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie verschiedene Einrichtungen der Praxis wie z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände. Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Innovationsgruppen zu beteiligen. 4 Zuwendungsvoraussetzungen Die Förderung setzt eine interdisziplinäre sowie transdisziplinäre Zusammensetzung der Innovationsgruppe voraus. Eine Einbeziehung der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU), sowie von Einrichtungen der Kommunen und Gebietskörperschaften ist ausdrücklich erwünscht. 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). 7 Verfahren 7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von UnterlagenMit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt: 7.2 Auswahl- und EntscheidungsverfahrenDie Förderung gliedert sich in eine Definitionsphase und eine Hauptphase. Beantragt und gefördert wird zunächst nur die Definitionsphase in einem einstufigen Verfahren. Der Antrag auf Förderung einer Hauptphase ist das Ergebnis der Definitionsphase. 7.2.1 Beantragung der DefinitionsphaseFür die Definitionsphase sind dem Projektträger begutachtungsfähige Anträge bis zum 17. September 2012 vorzulegen. Es sind weitere Stichtage zur Einreichung geplant, die zu gegebener Zeit bekanntgegeben werden.
Die begutachtungsfähigen Projektanträge werden gutachterlich nach folgenden Auswahlkriterien bewertet:
Aus der Vorlage eines Projektantrages kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Anträge ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. 7.2.2 Beantragung der HauptphaseDie formalen Anträge für die Hauptphase der Innovationsgruppe sind spätestens zum Ende des 12. Monats der Definitionsphase vorzulegen. Dabei sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator von allen an einer Innovationsgruppe beteiligten Einrichtungen, die eine Förderung in Anspruch nehmen wollen, förmliche und ausführliche Förderanträge gemäß den gültigen Richtlinien vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | 17. September 2012 |
| Ansprechpartner: | Forschungszentrum Jülich GmbH |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Hochschule, Forschungseinrichtung, KMU, Industrie, Sonstige |
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung (IS) zielt u. a. auf die Kooperation mit den besten Wissenschaftlern und Institutionen weltweit (Zielfeld 1) und auf eine verstärkte Kooperation mit Schwellen- und Entwicklungsländern (Zielfeld 3). Die Bekanntmachung verfolgt die Umsetzung beider Ziele in Südostasien.
1.2 RechtsgrundlageVorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen oder in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung Zur Festigung und Verstetigung bestehender Kooperationen im Wissenschaftsbereich werden deutschen Hochschulen Fördermittel für den Aufbau und die Etablierung einer gemeinsamen Forschungsstruktur im Partnerland bzw. in der Partnerinstitution zur Verfügung gestellt. Die Themenbereiche und Unterthemen dieser Fördermaßnahme im Folgenden ergeben sich aus den BMBF-Schwerpunkten der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung und den Stärken und Bedarfen der südostasiatischen Forschungslandschaft und Wirtschaft (Quellen: Bibliometrische Analysen, Workshops, OECD-Studie, UNESCO-Wissenschaftsbericht, Weltbankstudie, etc.), soweit sie dem beiderseitigen Nutzen dienen:
3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind ausschließlich deutsche staatliche und nichtstaatliche Hochschulen. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*) sowie sonstige Organisationen (z. B. Verbände, Vereine und Stiftungen - jeweils mit Sitz in Deutschland) können als Partner beteiligt werden. 4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung/des Vertrags Zuwendungen/Verträge können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen (und Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen) sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten). Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden: a. Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern: o Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners; o Tagegelder: Der Aufenthalt wird mit feststehenden Pauschalen bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten. o Tagegelder: Der Aufenthalt in Deutschland wird für eine Dauer von maximal 3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 €/Tag bzw. 2 300 €/Monat (ab dem 23. Tag) bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten. b. Personal auf deutscher Seite: c. Ausgaben für Veranstaltungen: d. Sonstige Ausgaben:
5 Verfahren Vorlage von Förderanträgen und Entscheidungsverfahren bis spätestens 29. Mai 2012. a. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und zu beteiligten Partnern (fachliche Qualifikation) (max. 1 Seite) b. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit dem Zielland / beim Partner (max. 1 Seite) c. Begründung der inhaltlichen Schwerpunktmaßnahmen (Stand der Forschung, wissenschaftliche Ziele, Situation im Partnerland, geplante Pilotmaßnahmen, Bezug zur Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung / forschungsrelevanten Programmen des BMBF) (max. 2 Seiten) d. Konzeption, Ziele und Aufbau der Strukturmaßnahme mit Aufteilung der Arbeitspakete, Beitrag des ausländischen Partners (finanziell, materiell) mit detailliertem Arbeits- und Zeitplan (3-5 Seiten) e. Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele der Bekanntmachung (Verwertung, Beitrag zur bilateralen Zusammenarbeit, Weiterführung der Maßnahme nach Förderung) (max. 1,5 Seiten) f. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben eigener Mittel und zum Finanzierungsbedarf, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarbeiten (max. 1 Seite) (vgl. 4). Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter / Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet: a. Qualität und Exzellenz der Partner b. Güte der internationalen Kooperation (z. B. bisherige Kontakte und Kooperationen mit Zielland) c. Originalität des Forschungsthemas und Passfähigkeit im Partnerland d. Qualität des Konzepts hinsichtlich der Zielerreichung (inhaltlich, strukturell, Eigenbeitrag des ausländischen Partners) e. Realistische Organisations- und Rechtsform der Forschungsstruktur f. Nachhaltigkeit der Maßnahmen (mittel- und langfristige Wirksamkeit) g. Plausibilität des Finanzierungsplans. Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung der Zuwendung und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO.
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| Internationale Partner: | Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand und Vietnam |
| Fristen: | 29. Mai 2012 |
| Ansprechpartner: | Internationales Büro des Bundesministeriums Fachliche Ansprechpartnerin beim IB: Administrative Ansprechpartnerin beim IB: |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | KMU, Forschungseinrichtung, Industrie, Hochschule |
| 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Weiterhin auch nicht die übliche Grundausstattung wie:
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| Internationale Partner: | Argentinien |
| Fristen: | 29.06.2012 |
| Ansprechpartner: | Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro: Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro: Die argentinischen Partner müssen parallel einen Antrag im MINCyT einreichen. Ansprechpartnerin ist: Lic. María Eugenia Godoy
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| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Hochschule, Forschungseinrichtung, Sonstige |
Ziel und Gegenstand Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert auf der Grundlage des „Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung“ (IEKP) wissenschaftliche Vorhaben zur Weiterentwicklung des nationalen Teils der Klimaschutzinitiative. Gefördert werden Vorhaben, die bereits gestartete Programme, Projekte und weitere strategische Einzelprojekte begleiten sowie neue Förderprogramme entwickeln. Gefördert werden Untersuchungen zu folgenden Schwerpunkten:
Ziel ist es, die bis zum Jahre 2020 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40% und danach weiter zu reduzieren. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und vergleichbare Einrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland. Eine Beteiligung der von der Bundesregierung grundfinanzierten Einrichtungen (FhG, HGF, MPG u.a.) am Ideenwettbewerb ist ausdrücklich erwünscht. Voraussetzungen Das Vorhaben muss die Verknüpfung von verschiedenen Instrumenten und eine effektive Vernetzung der Akteure berücksichtigen und übergreifende Aspekte zur Weiterentwicklung der Klimaschutzinitiative sowie des wissenschaftlichen und politischen Austauschs bereitstellen. Die Bezüge zu anderen Förderbereichen oder früheren Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder oder der EU und deren Bedeutung für den geplanten Forschungsansatz sind anzugeben. Bisherige und geplante entsprechende Aktivitäten sind zu dokumentieren. Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen sowie den Nachweis erbringen, dass sie nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten (im Sinne des EU-Beihilferechts) ausüben. Im Falle von Verbundprojekten und Kooperationen ist das Ziel des Gesamtprojektes, die Ziele der Einzelbeiträge sowie deren Zusammenwirken darzustellen. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Eine angemessene Eigenbeteiligung an der Gesamtfinanzierung der Vorhaben ist erforderlich. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Projektskizzen werden jeweils zum 31. Juli und 31. Januar eines Jahres bewertet. |
| Ansprechpartner: | Projektträger Jülich (PtJ) |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | Industrie, Forschungseinrichtung, Hochschule |
Ziel und Gegenstand: Die Bundesregierung legt mit dem 6. Energieforschungsprogramm "Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung" die Grundlinien und Schwerpunkte ihrer Förderpolitik für die kommenden Jahre fest. Auch die Erfordernisse des Klimaschutzes spielen dabei eine wichtige Rolle. Das Programm ist ein gemeinsames Projekt des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Budget beträgt von 2011-2014 rund € 3,5 Mrd. Der Aufwuchs von rund 75% gegenüber der Vergleichsperiode 2006 bis 2009 speist sich großteils aus dem neu eingerichteten "Energie- und Klimafonds". Die Fördermittel sind fokussiert auf: Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicher, Netztechnologien sowie die Integration der erneuerbaren Energien in die Energieversorgung. Die Fördermittel werden strategisch auf prioritäre Bereiche fokussiert, die für den beschleunigten Umbau der Energieversorgung Deutschlands wichtig sind: Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicher, Netztechnologien sowie die Integration der erneuerbaren Energien in die Energieversorgung. Voraussetzungen: Die Projektförderung erfolgt in Form von Zuwendungen für Forschungsvorhaben, die im Markt nicht realisierbar sind, bzw. für Projekte, die eine erste praktische Anwendung verbesserter oder neuer Energietechnologien demonstrieren wollen. Die Projektförderung ist ein Instrument zur Unterstützung von thematisch und zeitlich abgegrenzten Vorhaben mit hohem Risiko und von bundesweitem Interesse. Sie wird nur in den Fällen eingesetzt, in denen der Markt in absehbarer Zeit die neuen technischen Entwicklungen nicht von selbst erbringen kann. Die Projektförderung erfolgt häufig in Form der Verbundforschung, bei der Hochschulen und Forschungsinstitute im Verbund mit Unternehmen vorwettbewerblich zusammenarbeiten. Ziel ist, durch eine arbeitsteilige, übergreifende Bearbeitung komplexer und nur längerfristig zu lösender Problemstellungen bestehende Energietechnologien zu verbessern bzw. neue Energietechnologien zu entwickeln. Das Vorhaben muss in der Regel in Deutschland durchgeführt und verwertet werden. Ferner müssen Antragsteller grundsätzlich einen Eigenanteil in das Forschungsprojekt einbringen. Art und Höhe der Förderung Die Zuwendungen werden in Form von Teilfinanzierungen zur Anteils-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung oder – in Ausnahmefällen – auch zur Vollfinanzierung eines Projektes gewährt. Bei Antragstellern aus öffentlichen Einrichtungen sind die Projektausgaben Bemessungsgrundlage für die Höhe der Förderung. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bilden die Projektkosten einschließlich der Gemeinkosten die Basis für die Förderung. Die Förderquoten können maximal die durch den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation der Europäischen Union vorgegebene Höhe annehmen, die z. B. bei anwendungsorientierten Projekten, wie sie in der Regel von Industrieunternehmen durchgeführt werden, 50 % der Kosten beträgt. Universitäten können mit einer Förderquote bis zu 100 % unterstützt werden. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Das Programm tritt ab 01. September 2011 in Kraft und läuft bis 2014. In diesem Zeitraum können laufend Projekte im Rahmen der Fristen, die in den jeweiligen Förderbekanntmachungen genannt werden, eingereicht werden. |
| Ansprechpartner: | Ansprechpartner: Windenergie Photovoltaik Geothermie NT-Solarthermie Solarthermische Kraftwerke Integration erneuerbarer Energien und regenerative |
| Link: | weitere Informationen |
bundesweit| Antragsberechtigte: | KMU, Sonstige, Hochschule |
Vorbemerkungen Ziele der Förderung und Zuwendungszweck
1) Anreiz für Unternehmen zur Erstellung von Anpassungskonzepten, 2) Förderung von Bildungsangeboten im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, 3) Förderung kommunaler Leuchtturmvorhaben sowie interkommunaler oder regionaler Verbünde beim Aufbau von Kooperationen, der Erstellung von Konzepten und deren pilothafte Umsetzung zur Anpassung an den Klimawandel, mit dem Ziel, die Risikovorsorge und langfristige Einbeziehung von Klimawandelaspekten in allen klimasensiblen Entscheidungen, Planungen und Aktivitäten voranzubringen. Die vorliegende Förderbekanntmachung flankiert und ergänzt dabei bestehende Förderprogramme der Bundesebene zur Unterstützung kommunaler und regionaler Akteure für den Bereich Anpassung (wie KLIMZUG, klimazwei, Klima-MORO) und die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative im Bereich Klimaschutz.
Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände, kleinere / mittlere Unternehmen, Initiativen und Organisationen, die sich im Bereich Anpassung an den Klimawandel engagieren. Antragsberechtigt sind auch rechtlich selbständige landeseigene Einrichtungen oder Stiftungen (des öffentlichen Rechts) sowie öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Hochschulen bzw. deren Träger. Es sind nur juristische Personen antragsberechtigt. - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) für ausgabenbasierte Projekte, - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) für kostenbasierte Projekte, - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK), Wenn es sich bei den Antragstellern um Unternehmen im Sinne des europäischen Beihilferechts (Art.107 f AEUV) handelt, muss die Förderung die Regelungen der De-minimis-Verordnung (max. 200.000 € in drei Steuerjahren) oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (u.a. Beschränkung auf bestimmte beihilfefähige Kosten und bestimmte Beihilfeintensitäten, AGVO) einhalten. Dabei sind auch die einschlägigen Regelungen zur Kumulierung mit anderen staatlichen Fördermitteln zu beachten. |
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| Internationale Partner: | Nein |
| Ansprechpartner: | Referat WA I 1 sowie parallel als Datei an: |
| Link: | weitere Informationen |
Berlin| Antragsberechtigte: | Forschungseinrichtung, KMU, Sonstige, Hochschule |
Ziel und Gegenstand: Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Berliner Umweltsituation, zur Steigerung des umweltverträglichen Wachstums der Berliner Wirtschaft und zur Stabilisierung der nachhaltigen Beschäftigung zu leisten. Aufbauend auf dem im Jahre 2007 abgeschlossenen UEP I werden vielfältige Aktivitäten zur Entlastung unserer Umwelt in Berlin gefördert. Besonderes Augenmerk im UEP II gilt der Verbindung von Umweltschutz und technischer Innovation. Insbesondere gilt es, die Belange des Klimaschutzes stärker zu berücksichtigen. Mit Hilfe des UEP II sollen die Folgen des Klimawandels für Berlin zunächst eingehend untersucht und prognostiziert werden. Auf der Basis verlässlicher Informationen und Einschätzungen sind dann Strategien für die Bekämpfung bzw. Milderung der Folgen des Klimawandels zu entwickeln. Ein weiterer Schwerpunkt des UEP II ist die Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen, also von Lärmbelästigungen und Luftverschmutzungen, die vom Verkehr ausgehen. Die sog. Mischwasserkanalisation führt insbesondere bei starken Niederschlägen zu einer Vermischung von Abwasser und Regenwasser und damit zu einer erheblichen Belastung der Gewässer. Durch technische Innovation soll dieser Zustand schrittweise verbessert werden. Auch hierbei soll das UEP II unterstützen. Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind:
Art und Höhe der Förderung: Es werden Zuschüsse gewährt. Gefördert werden können nur solche Projekte, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurden. Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf Basis der Förderempfehlung des Programmträgers B.&S.U. mbH. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die konkrete Förderquote wird in einer Einzelfallentscheidung nach Maßgabe des Umweltentlastungseffektes festgelegt. Die Förderhöhe ist teilweise auch abhängig vom Fördergebiet, siehe Link, sowie von der finanziellen Situation des Antragstellers. Link zur Fördergebietsabfrage (nur zutreffend für KMUs) Der Förderantrag ist schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular zu stellen. Es wird empfohlen, vorab auf Basis einer Projektskizze ein Beratungsgespräch mit dem Programmträger (B.&S.U. mbH) zu führen (Details siehe unter „Antragsverfahren“.)
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| Internationale Partner: | Nein |
| Fristen: | Die Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin in Kraft. Ihre Gültigkeit endet am 31.12.2011. Eine Verlängerung der Laufzeit bis zum 31.12.2015 ist vorgesehen. |
| Ansprechpartner: | Kontakt B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH Tel: 030/39042-0 Das UEP-Team Koordination: |
| Link: | weitere Informationen |







