Kolumne "Zur Sache"

Der EU-Emissionshandel ist besser als sein Ruf

Dr. Michael Angrick © DEHSt

Die Gründe erläutert der Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle in seinem Beitrag – zeigt aber auch, was für wirksamen Klimaschutz noch getan werden muss. Die Reform des Emissionshandels ab 2021 hat das Europäische Parlament vor Kurzem angenommen.

Ein Editorial von Dr. Michael Angrick, Deutsche Emissionshandelsstelle, Umweltbundesamt

„Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) funktioniert nicht.“ Mit diesem Anwurf werde ich in Diskussionen immer wieder konfrontiert. Meine Erwiderung: Der Emissionshandel funktioniert, er hat bisher nur noch nicht seine volle Wirkung entfalten können.

Die Emissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen sind zwischen 2005 und 2016 in Deutschland um rund 13 Prozent zurückgegangen; im europäischen Durchschnitt um rund 26 Prozent. Ein Ausblick auf die nächsten zehn Jahre ist „gewagt“, aber es lässt sich festhalten: Die Minderung der Treibhausgasemissionen wird sich fortsetzen.

Richtig ist, dass der EU-ETS angesichts eines zu wenig ambitionierten Caps, hoher Überschüsse an Zertifikaten und deren niedrigen Preisen vor großen Herausforderungen steht. Diese Probleme liegen allerdings nicht an der grundsätzlichen Funktionsweise des Emissionshandels, sondern sind in erster Linie auf die mangelnde Stringenz in der europäischen Klimapolitik zurückzuführen. Die Politik war bisher nicht bereit, ihr derzeit wichtigstes Klimaschutzinstrument klar am langfristigen Ziel einer Dekarbonisierung unserer Wirtschaft bis 2050 und dem hierfür erforderlichen Strukturwandel auszurichten. Vor dem Hintergrund der falschen Entscheidung der US-amerikanischen Administration zum Pariser Abkommen müsste die europäische Klimaschutzpolitik sogar deutlich stringenter werden.

Die Einigung auf die Novelle der Europäischen Emissionshandelsrichtlinie weist jedenfalls in die richtige Richtung. Die Reform wurde im Februar vom Europäischen Parlament angenommen, die wichtigsten Weichen für eine wirksame vierte Handelsperiode ab 2021 sind somit gestellt. Mit einem verschärften linearen Kürzungsfaktor, der Stärkung der Marktstabilitätsreserve (MSR), der Löschung überschüssiger Berechtigungen aus der MSR und einer optionalen Kompensation von Kraftwerksstilllegungen wird der EU-ETS gestärkt.

Das Ergebnis ist in Summe deutlich ambitionierter als zu Beginn der Verhandlungen 2014/2015 zu hoffen und zu erwarten war. Damit stellt die EU mit ihrem Beschluss ihre klimapolitische Handlungsfähigkeit unter Beweis.

Gleichwohl besteht aus unserer Sicht weiterer Reformbedarf, der so rasch wie möglich, spätestens aber bis zum ersten „global stocktake“ unter dem Übereinkommen von Paris und damit in der Mitte der vierten Handelsperiode politisch zu erfolgen hat.

Schwerpunkt muss hierbei die deutliche Verschärfung der Caps sein. Diese müssen insbesondere im Einklang mit ambitionierten langfristigen Klimaschutzzielen gesetzt werden. Dies ist bislang noch nicht der Fall und sollte spätestens für das Jahr 2030 in Angriff genommen werden.

 

Zum Autor
Dr. Michael Angrick leitet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Sie können ihm auf Twitter folgen.

 

28. März 2018

Bildnachweis: DEHSt

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