DKK-Jahrestagung 2022

Klimaschutz und Freiheit – wie passt das zusammen?

Oft wird im politischen Diskurs Freiheit gegen Klimaschutz ausgespielt und Klimaschutz als freiheitseinschränkend gerahmt. Dabei gibt es die eine Freiheit nicht – vielmehr ist deren Verständnis von kulturellen Hintergründen und Normen geprägt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Beschluss 2021 den Klimaschutz gar zu einem zentralen Kriterium der Freiheit erhoben und mit dem Begriff der „intertemporalen Freiheitssicherung“ Geschichte geschrieben. Bei unserer Jahrestagung diskutierten Expertinnen und Experten das gegenwärtige Freiheitsverständnis sowie Vorschlägen zur Weiterentwicklung.

Geht es um Klimapolitik, so werden regelmäßig zwei Killer-Argumente ins Feld geführt: Kosten und Freiheitseinschränkungen. Während Klimaökonomen das erste Argument inzwischen profund widerlegt haben und sich jüngst durch den Ukraine-Krieg die Kostenfrage von der rein geldlichen Dimension endgültig gelöst hat, scheint die stillschweigende Übereinkunft, dass Klimapolitik leider zu Einschränkungen von Freiheit führt, weitgehend unhinterfragt. Die DKK-Jahrestagung 2022 hat genau dies getan: Sie hat gefragt, welche und wessen Freiheit Klimapolitik einschränkt und dafür historisch wie kulturell unterschiedliche Verständnisse von Freiheit in den Blick genommen.

Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch die DKK-Geschäftsführerin Marie-Luise Beck und einer Einführung in das Thema durch Professor Mark Lawrence, wissenschaftlicher Direktor des IASS Potsdam sowie DKK-Vorstandsmitglied, sprach Frank Adloff, Professor für Soziologie an der Universität Hamburg, über die enge Verflechtung von Massenkonsum und Freiheit.

Frank Adloff zeichnete in seinem Vortrag „Grenzen des Wachstums – Grenzen der Freiheit?“ nach, in welchem Maße die moderne Freiheit in den vergangenen 200 Jahren immer enger an Massenkonsum und Überfluss geknüpft wurde. „Freiheit ist Konsum“, fasste Adloff das aktuell dominierende Freiheitsverständnis zusammen und zitierte den indischen Historiker Dipesh Chakrabarty: „Die Villa der modernen Freiheiten steht auf einem immer größer werdenden Fundament fossiler Brennstoffnutzung.“ Die problematischen Folgen dieses Umgangs mit der Natur würden bis heute durch drei Problemverschiebungen „unsichtbar“ gemacht: Verschiebung in die Zukunft, in die Verantwortung des Einzelnen und in den globalen Süden. Der Soziologe kritisierte, dass der gegenwärtige Rechtsstaat vor allem „das beliebige Wollen“ des Einzelnen schütze und sich der rechtliche Freiheitsbegriff auf eine „individuelle Willkürfreiheit“ verengt habe. Als Voraussetzung für die Akzeptanz von Klimapolitik nannte er vor allem, eine (Neu-)Orientierung am Gemeinwohl sowie die Dekonstruktion der Verknüpfung von Überfluss und Freiheit. Dafür brauche es (wieder) mehr Gleichheit innerhalb der Gesellschaft, indem die in den vergangenen Jahrzehnten gewachsene materielle und kulturelle Kluft zwischen „Oben“ und „Unten“ überwunden werde. Denn: „Eine ungleiche und ängstliche Gesellschaft wird mit diesen enormen Herausforderungen nicht umgehen können.“ Vielmehr wären dann weitere Eskalationen bis hin zum Öko-Terrorismus nicht mehr auszuschließen. Zudem müsste zwischen menschlicher Gesellschaft und Natur eine Art „juristische Waffengleichheit“ hergestellt werden. Dafür schlug er vor, der Natur subjektive und damit auch einklagbare Rechte zuzugestehen.

Angela Schwerdtfeger, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen, analysierte in ihrem Vortrag „Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts und die intertemporale Freiheitssicherung“ den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai 2021. Das Bundesverfassungsgericht geht in seiner Argumentation in drei Schritten vor: Der Artikel 20a, der 2013 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wurde, erfährt erstmals eine konkrete Umsetzung, indem er durch das Gericht auf das Klimaschutzgesetz (KSG) von 2020 angewandt wird. In einem zweiten Schritt wird das globale CO2-Budget (Fünfter IPCC-Sachstandsbericht von 2013/14) und in einem dritten Schritt das abgeleitete nationale CO2-Budget (Gutachten des SRU von 2020) hinzugezogen. Das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Beitrag zur Begrenzung des Temperaturanstiegs ab 2040 im Klimaschutzgesetz unzureichend und zu Lasten der nachfolgenden Generation geregelt ist und fordert eine Nachbesserung, der die Bundesregierung im Juli 2021 nachgekommen ist. Das Revolutionäre dieses Beschlusses sieht die Expertin darin, dass mit einem über die Zeit gestreckten Freiheitsbegriff argumentiert wird – der „intertemporalen Freiheitssicherung“ – und damit der Klimaschutz zu einem zentralen Kriterium der Freiheit erhoben werde. Nicht entschieden wurde jedoch über ein „Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum“ und auch nicht über ein „Recht auf eine menschenwürdige Zukunft“.

  • Was die Inputs über Freiheit für den Klimaschutz und die Pandemiebekämpfung bedeuten, diskutierte DKK-Vorstandsmitglied Anita Engels mit den Referentinnen und Referenten im Panel.

Torsten Meireis, Professor für Systematische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin, beschrieb in seinem Vortrag „Wieviel Regulierung braucht die Freiheit? Nachhaltigkeit und Freiheit aus sozialethischer Sicht“ die Gebundenheit von Freiheitskonzepten an die jeweilige Zeit und wie sehr Vorstellungen einer freien und gerechten Gesellschaft kulturell geprägt sind. Freiheit stehe immer im Spannungsfeld zwischen negativer Freiheit (Freiheit von etwas) und positiver Freiheit (Freiheit zu etwas) und ebenso im Spannungsfeld von Willensfreiheit im Gegensatz zur Handlungsfreiheit. Er zitierte den Philosophen Charles Taylor mit der Beobachtung, dass die Einschränkung von Freiheit grundsätzlich zum Alltag gehört – zum Beispiel das Anhalten an der roten Ampel. Entscheidend sei, was als Einschränkung wahrgenommen werde. Und das wiederum sei abhängig von dem, was eine Gesellschaft als positive Freiheit erstrebt. „Erst wenn ich weiß, was ich will, weiß ich welche Einschränkungen ich als problematisch wahrnehme.“ Daraus folgt, dass Freiheit immer kulturelle Hintergründe und Normen reflektiert. Es sei ein Kategorienfehler, wenn so getan werde, als könne man nur über negative Freiheit reden, ohne eine Vorstellung von positiver Freiheit zu haben. Gesetze, die in öffentlichen Diskursen oft als ein Widerspruch zur Freiheit markiert werden, sind letztlich Ausdruck genau dieser relationalen Freiheit. Oder wie es Kant formuliert: „Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.“ Auch gegenwärtige Denkerinnen und Denker setzen sich mit Freiheitsverständnissen auseinander: Meireis verwies etwa auf John Rawls, der auf den Zusammenhang von Freiheit und sozialen sowie ökonomischen Ungleichheiten aufmerksam macht, wenn er sagt, dass sich der Wert der Freiheit daran bemisst, sich der Freiheiten auch bedienen zu können. Bei Bruno Latour schließlich findet sich der Gedanke, dass die Natur in diese Zusammenhänge hineingedacht werden muss.

Christian Calliess, Professor für öffentliches Recht und Europarecht an der Freien Universität Berlin, kritisierte in seinem Impuls, dass das Bundesverfassungsgericht zwar endlich den Artikel 20a aus seinem Dornröschenschlaf erlöst habe, aber der Mehrdimensionalität der Freiheit nur begrenzt gerecht geworden sei. Wie schon von Angela Schwerdtfeger gezeigt, bleibe das oberste Gericht der Abwehrdimension verhaftet und habe die Schutzpflichten des Rechtsstaates nicht fruchtbar gemacht. „Das Verbot des Innenstadtverkehrs ist auf der anderen Seite der Schutz der Innenstadtbewohner vor krankmachender Luft.“ Viel zu selten sei die Rede von denjenigen, die geschützt werden wollen und sollen.

Die Vorträge wurden ergänzt durch Kommentare von Professor Michael Bosnjak vom Robert-Koch-Institut sowie von Professor Jochen Marotzke, Direktor am Max-Planck-Institut für Meteorologie und DKK-Vorstandsmitglied. Bosnjak betrachtete Klimaschutz aus Public-Health Sicht und erläuterte den Zusammenhang zwischen Klimaveränderungen und Krankheitslast, womit sich letztlich neue Freiheitseinschränkungen ergäben. Marotzke endete schließlich mit einer naturwissenschaftlichen Einordnung der Impulse und erwähnt den Begriff der Verantwortung als entscheidendes Element auf dem Weg in die Klimaneutralität.

Sechs Beiträge aus der Wissenschaft und eine intensive Diskussion mit den über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigten, wie stark der Begriff Freiheit von Normen und historischem Kontext abhängig ist. Das derzeit handlungsleitende Freiheitsverständnis ist offenbar in eklatanter Weise mit dem Konzept der Individualisierung, des immer höheren Konsums und einer unplausiblen Fokussierung auf negative Freiheit verknüpft. Es scheint, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss eine weithin wahrgenommene Bresche in diese Selbstgewissheit der Gegenwart geschlagen hat. Soll Klimapolitik in einer Demokratie akzeptiert und damit umsetzbar sein, muss das aktuelle Freiheitverständnis um die Gebundenheit menschlichen Tuns an die materielle Natur erweitert werden.


Agenda und Videomitschnitte der Inputs

Im Nachfolgenden finden Sie Informationen zum Programm, den Referentinnen und Referenten, Links zu den Videomitschnitten der Inputs sowie Folien und Redemanuskripte.

Begrüßung & Moderation

Marie-Luise Beck

DKK-Geschäftsführerin

 

Klimaschutz & Freiheit – Begrüßung & Einordnung

Prof. Dr. Mark Lawrence

IASS Potsdam, DKK-Vorstandsmitglied

Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts und die intertemporale Freiheitssicherung

Prof. Dr. Angela Schwerdtfeger

Universität Göttingen

Wieviel Regulierung braucht die Freiheit? Nachhaltigkeit und Freiheit aus sozialethischer Sicht

Prof. Dr. Torsten Meireis

Humboldt-Universität zu Berlin

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