Was macht eigentlich ein Deutsches Klima-Konsortium? Was ist das Besondere an unserem Verband und wer sind die Mitglieder und Köpfe dahinter? Diese Fragen lassen sich ab heute anschaulich beantworten durch den neuen DKK-Imagefilm. Schauen Sie rein!
Die Natur steht für einen signifikanten Anteil der Emissionen in Deutschland. Der Ökonom stellt heraus, dass es vor allem ökonomisch ist, die Leistungen der Natur systematisch für den Klimaschutz zu nutzen und dabei quasi nebenbei auch noch Naturschutz und Biodiversität zu fördern.
Die vollständige Kolumne können Sie hier nachlesen.
Rund um die Veröffentlichung der IPCC-Berichte hatte sich auch die Medien-Berichterstattung intensiviert. Aber wie ausführlich, differenziert und sachkundig haben deutsche Leitmedien berichtet? Und was können LeserInnen und ZuschauerInnen damit wohl anfangen? Diesen Fragen geht derzeit der Medien-Doktor Umwelt im Rahmen eines Klima-Spezials nach. Der Medien-Doktor Umwelt ist ein Projekt der TU Dortmund, mit dem Ziel Qualitätsjournalismus in den Bereichen Umwelt, Wissenschaft und Medizin zu fördern. Die ersten Ergebnisse des Klima-Spezials liegen jetzt vor.
Seit 1994 nutzen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Forschungszentrums Jülich Verkehrsflugzeuge als Träger für Messgeräte, um die chemische Zusammensetzung der Atmosphäre zu bestimmen. Die Messungen liefen zuerst im Projekt MOZAIC (Measurement of OZone by Airbus In-service airCraft), seit 2005 in dem Nachfolgeprojekt IAGOS (In-service Aircraft for a Global Observing System). Das 20-jährige Bestehen von MOZAIC/IAGOS war jetzt Anlass für einen Festakt bei Airbus in Toulouse und ein dreitägiges Symposium mit über 70 Wissenschaftlern aus rund 20 Ländern. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
Bis 2020 sollen in Deutschland die Treibhausgas-Emissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand 1990 reduziert und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gesenkt werden. In Zeiten derzeit steigender THG-Emissionen eine ehrgeizige Aufgabe. Bleibt alles wie es ist, sind nur ca. 30 Prozent erreichbar.
Deshalb hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zu einem Klimaschutzplan bekannt, der die Lücke von ungefähr 10 Prozent schließen soll. Die erste Etappe bereitet das Bundesumweltministerium unter Einbeziehung aller Ressorts derzeit vor. Unter dem Begriff „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 “ werden die erforderlichen Maßnahmen zur Schließung der Lücke derzeit für alle Sektoren beschrieben und am 1. September vorgelegt. Am 1. November soll das Programm vom Kabinett beschlossen werden. Darauf folgt Etappe II: bis 2016 wird ein „Klimaschutzplan 2050“ verabschiedet, der ein Maßnahmenprogramm zum Erreichen der nächsten Reduktionsschritte um bis zu 95 Prozent beinhaltet. Begleitet werden beide Schritte durch Dialogprozesse mit den Ländern, der Zivilgesellschaft und anderen Stakeholdern. Die Eckpunkte zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 finden Sie hier.
Der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen geht weiter: Die Bundestagsfraktion möchte in einem nationalen Klimaschutzgesetz konkrete Ziele für die einzelnen Sektoren verbindlich festlegen und hat Anfang Juni ihren Vorschlag für ein Klimaschutzgesetz (PDF) vorgelegt. Vor dem Hintergrund des auf internationaler Bühne anvisierten Klimaschutzabkommens 2015 werden sich die Debatten um einen erfolgversprechenden Weg intensivieren.
Am 2. und 4. Juni fand eine öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss unter dem Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus bezüglich der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes statt. Von großem Medienandrang begleitet, wurde bei der Anhörung der Experten (u.a. Prof. Bettzüge (EWI), Prof. Leprich (IZES) und Prof. Frondel (RWI)) deutlich, dass noch maßgeblicher Änderungs- und Diskussionsbedarf besteht, bevor eine für alle beteiligten Parteien zufriedenstellende Lösung erreicht werden könne. Dies war auch der Tenor der Sachverständigenbefragung des Umweltausschusses, der am selbigen Tag über den Entwurf Gabriels debattierte. Zur abschließenden Beratung des Gesetz-Entwurfs kommt es Ende Juni im Wirtschaftsausschuss, bevor zwei Tage später der Bundestag über die Ratifizierung der EEG-Novelle entscheidet.
Am 26.05.2014 wurden in einem Fachgespräch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Möglichkeiten eines Kohleausstiegs und verschiedene Steuerungsinstrumente, vor dem Hintergrund der politischen Durchsetzbarkeit, diskutiert. Der Anstieg der CO₂-Emissionen in Deutschland durch eine zunehmende Kohle-Verstromung macht die Notwendigkeit eines Kohleausstiegs deutlich. Dass zumindest die rechtlichen Möglichkeiten für eine Verbrauchssteuer auf Emissionsrechtezertifikate (CO₂-Steuer) oder das Erheben von Mindestwirkungsgraden und Grenzwerten für Kohlekraftwerke gegeben sind, zeigt ein im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erstelltes Gutachten der Juristin Cornelia Ziehm. In der Veranstaltung gab es außerdem Beiträge von: Dominik Schäuble (IASS), Matthias Dümpelmann (8KU), Christiain Hey (SRU), Tobias Münchmeyer (Greenpeace) sowie der klimapolitischen Sprecherin der Fraktion Annalena Baerbock. Die Referenten und Referentinnen waren sich einig, dass die Bundesregierung jetzt handeln müsse, falls sie ihre ehrgeizigen nationalen Klimaziele für 2020 noch erreichen wolle.
Die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) sollen im kommenden Jahr die Millenniumentwicklungsziele der Vereinten Nationen ablösen und prägen somit weltweit die Debatten zur Entwicklungspolitik. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) hat in einem Politikpapier, das am 4. Juni 2014 der Bundesregierung übergeben wurde, zu dieser Thematik Stellung genommen. Er empfiehlt, ein umfassendes Umweltziel "Sicherung der Erdsystemleistungen" in den Katalog der neuen nachhaltigen Entwicklungsziele aufzunehmen. Dadurch sollen Entwicklungspfade in Einklang mit ökologischen Grenzen gebracht werden. Zur Operationalisierung dieses Ziels empfiehlt der WBGU, sechs Handlungsgebiete zum Schutz des Klimas, der Böden und der biologischen Vielfalt zu verankern. Das Politikpapier "Zivilisatorischer Fortschritt innerhalb planetarischer Leitplanken - Ein Beitrag zur SDG-Debatte" und eine Presseerklärung sind auf der Webseite des WBGU verfügbar.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Weltklimarates (IPCC), dass aufgrund des Klimawandels Flucht- und Migrationsbewegungen im 21. Jahrhundert zunehmen werden. Wie sie in ihrer Antwort (18/1509) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1301) weiter schreibt, könnten allerdings „quantitative Prognosen zur Änderung von Migrationsströmen aufgrund komplexer und multikausaler Zusammenhänge nur mit geringer Sicherheit“ gemacht werden. Die Bundesregierung sehe “daher davon ab, wie der IPCC Migrationsbewegungen als ‘bedeutendste Einzelfolge’ zu bezeichnen” (sic!).
Das Deutsche Jugendrotkreuz (JRK), die Naturschutzjugend (NAJU) und die BUNDjugend (Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz e. V.) fordern gemeinsam mehr Engagement für Menschen, die besonders stark vom Klimawandel betroffen sind. In einer Online-Petition an den Deutschen Bundestag setzen sie sich dafür ein, dass die Menschen vor Ort mehr Unterstützung erfahren. Für jene, die fliehen müssen, weil ihre Lebensgrundlagen zerstört wurden, fordern die Jugendverbände Aufnahmeperspektiven in Deutschland und Europa. Mit der Online-Petition soll der Bundestag aufgefordert werden, sich für Lösungen zur Klimamigration einzusetzen.
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