Klimaschutzprogramm – Kommende Gesetzesvorhaben prägen den klimapolitischen Kurs

21.04.2026 | Zur Sache

Tilman Santarius und Sebastian Klein | Bildnachweis: DKK

Ein Editorial  von Tilman Santarius und Sebastian Klein vom Deutschen Klima-Konsortium (DKK)

Am 25. März stellte das Bundesumweltministerium (BMUKN) das Klimaschutzprogramm (KSP) dieser Legislaturperiode vor, das 67 Maßnahmen umfasst. Darunter gibt es durchaus einige ambitionierte: Einsparungen in Höhe von 27,1 Millionen Tonnen (Mt) CO2 bis 2030 sollen unter anderem durch Ausschreibungen für rund 2.000 zusätzliche Windräder und ein Förderprogramm für 800.000 Elektroautos erreicht werden. Die Förderung der Fernwärme soll aufgestockt und zusätzliche Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen in der Landnutzung und Forstwirtschaft bereitgestellt werden, darunter für die Wiedervernässung von Mooren. Ferner sollen in der Industrie die Prozesswärme dekarbonisiert sowie die Elektrifizierung und die Kreislaufwirtschaft vorangebracht werden – um nur einige der positiv einzuschätzenden Maßnahmen des KSP zu nennen. 

Stimmen aus der Wissenschaft betonen jedoch, dass das KSP die bundesdeutsche Klimapolitik nicht ausreichend auf Kurs bringt, um die Klimaziele für 2030, 2040 sowie das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. In seiner Stellungnahme wies der Expertenrat für Klimafragen darauf hin, dass das KSP auf veralteten Daten für Emissionsprojektionen aus dem Jahr 2025 beruht, nicht auf den Daten aus 2026, die bereits von einer größeren Lücke in der Zielerreichung ausgehen (2025: 25 Mt CO2-e im Zieljahr 2030; 2026: 30 Mt). Selbst bei vollständiger Umsetzung aller genannten Maßnahmen werde das Jahresziel 2030 daher verfehlt. Gemäß den aktuellen Projektionsdaten des Umweltbundesamts (UBA) wird der Gebäudesektor seine nach dem Klimaschutzgesetz zulässigen kumulierten Jahresemissionsmengen bis 2030 um 110 Mt verfehlen und der Verkehrssektor sogar um 187 Mt CO2-Äquivalente.

Bezüglich der europäischen Ziele im Rahmen der Effort Sharing Regulation (ESR) hatte die Bundesregierung gleich selbst mitgeteilt, dass das Klimaschutzprogramm nicht ausreichen werde, um diese zu erreichen. Je nach Annahme über die Größe der Lücke und die Preisentwicklung am Emissionshandelsmarkt kann dies laut Berechnungen des Öko-Instituts und von Agora Energiewende zu Kosten von 13 bis 34 Mrd. Euro führen, mit denen aus öffentlichen Geldern Zertifikate aus anderen Ländern zugekauft werden müssten. 

Einige Wissenschaftler*innen wie auch der Expertenrat für Klimafragen haben ferner kritisiert, die Emissionsminderungen mehrerer Maßnahmen seien im KSP zu optimistisch berechnet worden. Dies betrifft etwa die erwarteten Minderungen aus den zusätzlichen Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land (weil deren Umsetzung realistischerweise länger dauern könnte), die aus der Beimischung von Biokraftstoffen im Verkehr (da diese knapp und teuer werden könnten, wenn sie künftig auch für Gebäudeheizungen eingesetzt werden) oder die aus den Effizienzmaßnahmen in der Industrie (wenn der EU-ETS 1 abgeschwächt werden sollte). 

Hinzu kommt, dass viele angekündigte Gesetzesvorhaben das Ambitionsniveau schwächen werden – vor allem das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sowie die Novellen des Netzpakets (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Diese bereits geplanten Abschwächungen sind in den Annahmen des KSP nicht enthalten, da allen drei Vorhaben noch das parlamentarische Verfahren bevorsteht. Der im Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen angekündigte Wegfall der 65-Prozent-Regel im GMG wird die Wärmewende bremsen und ersten Analysen zufolge die Lücke bei der Zielerreichung im Jahr 2030 um weitere 5-8 Mt vergrößern. Die Reformen des EnWG und des EEG könnten den Ausbau von erneuerbaren Energien gleich dreifach ausbremsen: erstens, weil deren Anschluss ans Stromnetz nicht mehr sichergestellt wird, zweitens, weil Betreiber bei Abriegelung ihrer Anlagen keine Entschädigung mehr erhalten und drittens, weil keine garantierten Einspeisevergütungen mehr gezahlt werden sollen. 

Das KSP legt in den Problemsektoren Verkehr und Gebäude keine neuen Maßnahmen vor, um die Ziele auf anderem Wege noch zu erreichen. Die Annahmen des KSP wurden im Verkehrssektor schon wenige Wochen nach Erscheinen durch den Angriff von den USA und Israel auf den Iran überholt: zwar könnten die Preisanstiege bei Benzin und Diesel zu unerwarteten zusätzlichen Emissionsminderungen führen, die nun geplante Steuersenkung („Tankrabatt“) konterkariert aber zugleich die CO2-Bepreisung aus dem klimapolitisch wichtigen Brennstoffemissionshandelsgesetz.

Die Jahre zwischen 2030 und 2040 bergen weitere Herausforderungen. Ein grundsätzliches Defizit des KSP liegt darin, dass es zu wenig auf die Erreichung der Klimaziele für 2035, 2040 und 2045 ausgerichtet ist. Weil die aktuelle Legislaturperiode bis 2029 andauert, müssten jetzt längerfristige Weichen für Emissionsminderungen im nächsten Jahrzehnt gestellt werden. Hierüber wird indessen nicht allein das jetzt vorgelegte KSP entscheiden, sondern auch die kommenden Gesetzesvorhaben und deren konkrete Ausgestaltung.

Einige zivilgesellschaftliche Organisationen haben bereits angekündigt, gegen das KSP Klage einzureichen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Projektionsdaten des UBA und der Stellungnahme des Expertenrats für Klimafragen sollte damit gerechnet werden, dass die Gerichte die Bundesregierung zu Nachbesserungen auffordern werden. Gegebenenfalls könnte dies dann auch Nachbesserungen bei den Novellen des GMG, des EnWG und des EEG sowie anderen Klimaschutzmaßnahmen erforderlich machen. 

So oder so könnte das Jahr 2026 zu einem weiteren schwachen Jahr für den Klimaschutz werden. Schon im Jahr 2025 konnte laut UBA lediglich eine Reduktion von 1 Mt realisiert werden, während in Vorjahren die Emissionen jeweils deutlich gesenkt werden konnten (2022: 16 Mt; 2023: 73 Mt; 2024: 24 Mt). Bis 2030 müssten jährlich rund 42 Mt eingespart werden. Das KSP hat hierfür nicht den geeigneten Rahmen vorgelegt.

Über die Autoren

Sebastian Klein ist Referent für Public Affairs des Deutschen Klima-Konsortiums. Er beobachtet die Klimapolitik auf Bundesebene und unterstützt das DKK bei der Gestaltung des Austausches an der Schnittstelle von Wissenschaft und Politik. Zuvor arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag im Bereich der Klimapolitik und der internationalen Zusammenarbeit. Er absolvierte sein Studium mit einem Master in Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Tilman Santarius ist seit September 2024 Geschäftsführer des Deutschen Klima-Konsortiums. Vorherige berufliche Stationen absolvierte er am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie (2001-2009), der Heinrich Böll Stiftung (2009-2012) und der Technischen Universität Berlin (2016-2024). Tilman Santarius hat an der Universität Kassel und der University of California, Berkeley promoviert (2012-2015) und hält am Einstein Centre Digital Future eine Professur für Sozial-ökologische Transformation inne.