UN-Klimaabkommen von Paris

15.12.2015 | News

Am 12. Dezember 2015 haben 196 Vertragsparteien – 195 Staaten und die Europäische Union – bei der UN-Klimakonferenz in Paris ein historisches Klimaschutzabkommen beschlossen

Ziel der Vereinbarung ist es, die Erderwärmung, gemessen an den Temperaturen zu Beginn der Industrialisierung, deutlich unter zwei Grad Celsius zu halten und den Anstieg nach Möglichkeit auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Die Vertragsparteien einigten sich in Paris auf folgende Punkte: In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts soll die Welt ihre Treibhausgasemissionen auf null senken. Die nationalen Klimaaktionspläne, die alle Staaten vorlegen sollen, werden von 2023 an alle fünf Jahre überprüft. Die Industrieländer sollen Finanzen bereitstellen, um ärmeren Ländern bei Anpassungsmaßnahmen und dem Umbau der Energieversorgung zu helfen. Im Entscheidungstext, der das völkerrechtlich verbindliche Abkommen ergänzt, sind dafür von 2020 an jährlich 100 Milliarden Dollar zugesagt. Schwellenländer wie China und Indien sind dazu eingeladen, ebenfalls Gelder für die Klimafinanzierung armer Staaten zur Verfügung zu stellen.

Das Pariser Abkommen bildet den Rahmen für den globalen Klimaschutz der kommenden Jahrzehnte und soll 2020 in Kraft treten. Formal löst es dann das 1997 geschaffene Kyoto-Protokoll ab.

Weitere Informationen finden Sie hier (Link).

Das 32seitige UN-Klimaabkommen zum Download (englische Fassung).